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Zeitlimits für Beantwortung von Anfragen durch Behörde?

Verfasst: 31.05.2023, 07:25
von Schlaumi99
Da ich bereits vor mehr als 8 Wochen eine Anfrage zu einem Bescheid an die Wasserrechtsbehörde gestellt habe und bis dato keine Antwort erhalten haben, würde ich gerne Wissen ob es für die Behörde auch Fristen gibt bis wann diese zu erfolgen hat?

Re: Zeitlimits für Beantwortung von Anfragen durch Behörde?

Verfasst: 31.05.2023, 09:46
von alles2
Ohne den konkreten Anlass zu kennen, so hat die Behörde gemäß § 21 WRG (Wasserrechtsgesetz) drei Monate Zeit, um einen Bescheid zu ergänzen (siehe eventuell auch § 114 WRG).