Zeitlimits für Beantwortung von Anfragen durch Behörde?
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- Registriert: 28.02.2012, 15:28
Zeitlimits für Beantwortung von Anfragen durch Behörde?
Da ich bereits vor mehr als 8 Wochen eine Anfrage zu einem Bescheid an die Wasserrechtsbehörde gestellt habe und bis dato keine Antwort erhalten haben, würde ich gerne Wissen ob es für die Behörde auch Fristen gibt bis wann diese zu erfolgen hat?
Re: Zeitlimits für Beantwortung von Anfragen durch Behörde?
Ohne den konkreten Anlass zu kennen, so hat die Behörde gemäß § 21 WRG (Wasserrechtsgesetz) drei Monate Zeit, um einen Bescheid zu ergänzen (siehe eventuell auch § 114 WRG).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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