Ausweis einscannen .... Rechtsgrundlage ??

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Adler2
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Ausweis einscannen .... Rechtsgrundlage ??

Beitrag von Adler2 » 28.05.2023, 20:00

Hallo liebe Alle!

zu meiner Frage habe ich diesen Thread schon gefunden,
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16348&p=38209&hilit=ausweis+einscannen#p38209

jedoch ist mein Fall/meine Frage:
Eine Firma/Veranstalter (ich möchte es hier nicht genau schreiben) verlangt Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) zum einscannen, zum Zweck einer späteren Zugangskontrolle. Als Rechtsgrundlage gibt diese Firma in ihrer Datenschutzerklärung Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO an.
Weiters: bei nur einmaliger Inanspruchnahme (also keine Regelmäßigkeit) der Einrichtungen dieser Firma wird auch ein Einscannen von Ausweis verlangt. Auf meine Frage was der Sinn dahinter ist, wurde angegeben: es könnte ja sein, dass wer anderer dann unter meinem Namen (an dem SELBEN TAG!!! wo ich auch grade dort bin) kommt. (wenn ich meinen Besuch dort schon beendet habe, könnte ich eh kein 2. Mal mehr dort reingehen, also auch keine "falsche" Person, die sich in meinem Namen dort ausgiebt). Also, ich hab das Einscannen freundlichst abgelehnt (und bin innerlich kopfschüttelnd gegangen).

Bei einer anderen Firma gleicher Sparte wurde bei einmaliger Inanspruchnahme der Einrichtungen ohne mein Wissen eingescannt (bin erst später darauf gekommen).

Bei anderen Firmen gleicher Sparte wurden nur die angegeben (in das digitale System eingegebenen) Daten mit dem Lichtbildausweis kontrolliert (und der Ausweis keineswegs eingescannt).

Ich habe mich nun sehr lange durch das Datenschutzgesetz durchgekämpft und bin absolut überfordert, weil es für mich keine Beispiele der Anwendung hat. (bin absoluter Laie!!)

hier ein ähnliches Beispiel von der Post, jedoch schon älter und ich würde gerne wissen, ob die Rechtsgrundlage JETZT auch noch so ist, dass man verlangen kann, dass die Daten anders erfasst werden, als durch Ausweis-einscannen. Bzw. WO ich die Rechtsgrundlage dazu finde.
https://www.datenschutzbeauftragter.co.at/ufaqs/ausweisdokument-einscannen-zulaessig/

Vielleicht lebe ich auch einfach nur noch in der analogen Steinzeit, aber mir bereitet es ein absolutes Unbehagen, das mein Lichtbildausweis in einer Datenbank von einer Firma digital aufliegt, wo lt. Firmenangabe die digitale Verarbeitung über Server im Ausland gemacht wird. (bisher war es immer so, dass ein Lichtbildausweis verlangt wird, Daten kontrolliert wurden und die Nummer vom Lichtbildausweis dann notiert wurde)

Ich würde sehr gerne die Einrichtung dieser Firma in Anspruch nehmen, weil grade dort das Gesamtpaket exakt für mich passend ist.
Mich würde es aber auch generell interessieren, falls Ausweis einscannen wo anders mal verlangt wird.

Ich bedanke mich bei Euch im Vorraus für Eure Zeit und Mühe!!!
liebe Grüße, Adler



alles2
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Re: Ausweis einscannen .... Rechtsgrundlage ??

Beitrag von alles2 » 29.05.2023, 11:34

Es obliegt schon dem Event- und Veranstaltungsunternehmen, unter welchen Voraussetzungen sie ihre geschäftlichen Beziehungen pflegen wollen. Diese sollten dann aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters ersichtlich sein. Zeigt man sich als Kunde nicht damit einverstanden, ist es eine persönliche Sache und man sollte sich eventuell damit abfinden, wenn man die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen möchte/kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Adler2
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Re: Ausweis einscannen .... Rechtsgrundlage ??

Beitrag von Adler2 » 29.05.2023, 17:57

alles2 hat geschrieben:
29.05.2023, 11:34
Es obliegt schon dem Event- und Veranstaltungsunternehmen, unter welchen Voraussetzungen sie ihre geschäftlichen Beziehungen pflegen wollen. Diese sollten dann aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters ersichtlich sein. Zeigt man sich als Kunde nicht damit einverstanden, ist es eine persönliche Sache und man sollte sich eventuell damit abfinden, wenn man die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen möchte/kann.
Danke für deine Antwort. Das mit dem Ersichtlichsein aus den AGB und dem Abfinden, dass man dann die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen kann/will....das ist mir schon klar.
Jedoch geht es darum, ob das was in den AGB steht auch rechtlich abgedeckt ist! Z.B. wurde bei 2 Firmen solcher Dienstleistungsangebote von der AK bzgl. rechtswidriger Klauseln gerichtlich vorgegangen und der OGH hat der AK in allen Punkten Recht gegeben.
Nicht immer ist eine Geschäftsgebahrung die nun "üblich" (nun....in Zeiten von Digitalisierung) geworden ist auch rechtskonform.
Das ist der Punkt, wo mir rechtliche Hinweise weiterhelfen würden.

alles2
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Re: Ausweis einscannen .... Rechtsgrundlage ??

Beitrag von alles2 » 29.05.2023, 21:01

Ich war mehr darauf aus, dass die Spielregeln schon noch das Unternehmen festlegen darf, die eben unterschiedlich ausfallen können. Selbstverständlich sofern diese gesetzeskonform sind bzw. nicht in die Rechte des Kunden eingreifen. Gegenüber dem Unternehmen besteht keine gesetzliche Grundlage für das Scannen von Ausweisdokumenten oder es ihm zum Kopieren zu überlassen. Solange der Ausweisinhaber, der auch nicht an der Veranstaltung teilnehmen muss (kein notwendiges Lebensbedürfnis), zu nichts gezwungen wird, erschließen sich mir da auch keine Bedenken. Denn der Betroffene hat es noch immer in der Hand, ob er seine Zustimmung erteilt, weshalb mit diese das elektronische Erfassen der Ausweisdaten legitim ist. Unter Willkür würde das auch nicht fallen und es wird zumeist mit Dokumentationszwecken, Verfahrensvereinfachung oder schnelleren Verfahrensabläufen argumentiert.

Angenommen, der Zutritt ist nur ab einem gewissen Alter erlaubt, dann wäre eine Kopie des Ausweises eher unangebracht. Schließlich geht es nur darum, das Geburtsdatum zu überprüfen.
Anders könnte die Sachlage bei personalisierten Tickets (auch ohne Namensaufdruck) aussehen. Der Veranstalter als Ticketaussteller kann vorgeben, dass nur jenen Zutritt gewährt wird, der das Ticket auf zulässige Weise erworben hat und beispielsweise die Weitergabe an Dritten (bspw. über Online-Flohmärkten) untersagt ist. Um sicher zu gehen, dass es sich bei dem Ticketinhabern auch wirklich um den Vertragspartner handelt und um einen eventuellen Missbrauch entsprechend entgegenwirken zu können, kann eine Ausweiskopie (evtl. auch zu Beweiszwecken) von Nöten sein.

Steht man mal vor so einer Situation, kann man auf die manuelle Datenerfassung bestehen. Wer weiß, vielleicht lässt man sich auf diesen Kompromiss ein.
Oder man fertigt selbst eine Kopie des Ausweises an und schwärzt die für das Unternehmen nicht benötigten Daten (z.B. bei festgehaltener Ausweisnummer, Geburtsort, Größe, Augenfarbe...). Durch Sichtkontrolle beim Zugang sollte man genug Gewissheit bekommen, dass es sich tatsächlich um eine Ausweiskopie handelt und dieser würde dann abgelichtet werden, falls die Digitalisierung vorgezogen wird und man kein Papier horten möchte.
Ein weiterer Weg wäre, dass man zwar eine Ablichtung des Dokuments gestattet. Aber beim Unternehmer nach Ablauf des Tickets bzw. Zweckerfüllung auf die unverzügliche Löschung dessen besteht.
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Adler2
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Re: Ausweis einscannen .... Rechtsgrundlage ??

Beitrag von Adler2 » 29.05.2023, 22:07

alles2 hat geschrieben:
29.05.2023, 21:01
... es wird zumeist mit Dokumentationszwecken, Verfahrensvereinfachung oder schnelleren Verfahrensabläufen argumentiert.

..... um einen eventuellen Missbrauch entsprechend entgegenwirken zu können, kann eine Ausweiskopie (evtl. auch zu Beweiszwecken) von Nöten sein.
Steht man mal vor so einer Situation, kann man auf die manuelle Datenerfassung bestehen. Wer weiß, vielleicht lässt man sich auf diesen Kompromiss ein.
In dem Fall wird von der Firma mit Verfahrensvereinfachung/Automatisierung argumentiert....

...kann man auf die manuelle Datenerfassung bestehen....:
Ja genau DESWESEN will ich ja wissen auf welcher Rechtsgrundlage,
weil ich kann ja nicht auf was bestehen, wenn ich kein Recht dazu habe bzw. muss ich dann schon wissen, wo das schriftlich für die Firma nachzulesen ist.
(the same thing with: Gewährleistung ... bei zb Hygieneartikel wie z.b. elektrische Zahnbürste. Das können wir nicht zurücknehmen. Doch, müssen sie, weil das Ding schon zu Anfang an nicht den Herstellerangaben gemäß funktioniert hat. Konsumenten, die das nicht wissen, gehen mit betriebsunfähiger el-Zahnbürste dann halt wieder nach Hause.)

Die Firma gibt an, dass sie per Foto so eine Art Anwesenheits-/Berechtigungskontrolle (automatisiert) durchführen (dazu reichte ein vor Ort gemachtes und eingescanntes Foto). Und die persönlichen Daten brauchen sie um bei evtl. Schadensforderungen (falls ein Kunde dort etwas kaputt macht) wissen, wer zu belangen ist (wo ich mich frage, wie genau man dann feststellen kann/wird, wer das von den xx-anwesenden Kunden dann exakt war...). Und auch dieses wäre mit einer händischen (eintippen) Datenaufnahme und Kontrolle mittels eines Lichtbildausweises ausreichend möglich.
Mir stellt sich wirklich die Frage der Notwendigkeit von Ausweis einscannen.
In Praxis läufts so, dass den meisten Leuten das egal sein wird, ihre Zustimmung geben und wer nicht will, den sein Geld wird von der Firma auch nicht benötigt.

Die Möglichkeit dass eine Ausweiskopie mit Wasserzeichen oder KOPIE-Aufschrift "entschärft" wird, ist mir - jetzt, nach Recherche - bekannt. Habe ich der Firma noch nicht vorgeschlagen, was ja dann ein Kompromiss wäre.

Ich habe den Eindruck, dass das ganze eine Grauzone ist...., weil's jetzt vermehrt gemacht wird, wird es "üblich" (ohne Hinterfragen)??

ps: zwei Bekannte (beides Programmierer) meinten: Ausweis einscannen lassen würden sie nicht machen.

Ich bedanke mich für deine Zeit!! lg, Adler

alles2
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Re: Ausweis einscannen...Rechtsgrundlage?

Beitrag von alles2 » 30.05.2023, 10:35

Bei dem einen alternativen Vorschlag stütze ich mich nicht auf eine gesetzliche Grundlage. Es ist lediglich ein Versuch, dass das Unternehmen eine Ausnahme machen könnte. Ob er darauf einsteigt, obliegt ihm. Müssen tut er es nicht. Es ist ja die Frage, in wie weit er nachgibt oder nachgeben kann. Deren Regeln dürften so ausgelegt sein, dass es die Masse abgedeckt. Für den Fall, dass da einzelne Spielverweigerer gibt, gilt es eben auszuloten, ob das berücksichtigt wurde oder ob deren Bedingungen trotzdem knallhart durchgezogen werden.

Man kann immer schwarzmalen. In solchen Belangen sind Programmierer oftmals ganz vorne mit dabei (Stichwort Identitätsdiebstahl). Daher würde ich persönlich nicht viel darauf geben. Handelt es sich um einen seriösen Veranstalter, dann ist davon auszugehen, dass er weiß, wie mit sensiblen Daten umzugehen ist.
In Anbetracht dessen, was man so alles über unsere Lebensmittel hört, wüsste ich allmählich auch nicht mehr, was man überhaupt noch bedenkenlos zu sich nehmen kann. Dennoch werde ich noch lange nicht zum Selbstversorger!
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