Ausweis einscannen .... Rechtsgrundlage ??
Verfasst: 28.05.2023, 20:00
Hallo liebe Alle!
zu meiner Frage habe ich diesen Thread schon gefunden,
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16348&p=38209&hilit=ausweis+einscannen#p38209
jedoch ist mein Fall/meine Frage:
Eine Firma/Veranstalter (ich möchte es hier nicht genau schreiben) verlangt Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) zum einscannen, zum Zweck einer späteren Zugangskontrolle. Als Rechtsgrundlage gibt diese Firma in ihrer Datenschutzerklärung Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO an.
Weiters: bei nur einmaliger Inanspruchnahme (also keine Regelmäßigkeit) der Einrichtungen dieser Firma wird auch ein Einscannen von Ausweis verlangt. Auf meine Frage was der Sinn dahinter ist, wurde angegeben: es könnte ja sein, dass wer anderer dann unter meinem Namen (an dem SELBEN TAG!!! wo ich auch grade dort bin) kommt. (wenn ich meinen Besuch dort schon beendet habe, könnte ich eh kein 2. Mal mehr dort reingehen, also auch keine "falsche" Person, die sich in meinem Namen dort ausgiebt). Also, ich hab das Einscannen freundlichst abgelehnt (und bin innerlich kopfschüttelnd gegangen).
Bei einer anderen Firma gleicher Sparte wurde bei einmaliger Inanspruchnahme der Einrichtungen ohne mein Wissen eingescannt (bin erst später darauf gekommen).
Bei anderen Firmen gleicher Sparte wurden nur die angegeben (in das digitale System eingegebenen) Daten mit dem Lichtbildausweis kontrolliert (und der Ausweis keineswegs eingescannt).
Ich habe mich nun sehr lange durch das Datenschutzgesetz durchgekämpft und bin absolut überfordert, weil es für mich keine Beispiele der Anwendung hat. (bin absoluter Laie!!)
hier ein ähnliches Beispiel von der Post, jedoch schon älter und ich würde gerne wissen, ob die Rechtsgrundlage JETZT auch noch so ist, dass man verlangen kann, dass die Daten anders erfasst werden, als durch Ausweis-einscannen. Bzw. WO ich die Rechtsgrundlage dazu finde.
https://www.datenschutzbeauftragter.co.at/ufaqs/ausweisdokument-einscannen-zulaessig/
Vielleicht lebe ich auch einfach nur noch in der analogen Steinzeit, aber mir bereitet es ein absolutes Unbehagen, das mein Lichtbildausweis in einer Datenbank von einer Firma digital aufliegt, wo lt. Firmenangabe die digitale Verarbeitung über Server im Ausland gemacht wird. (bisher war es immer so, dass ein Lichtbildausweis verlangt wird, Daten kontrolliert wurden und die Nummer vom Lichtbildausweis dann notiert wurde)
Ich würde sehr gerne die Einrichtung dieser Firma in Anspruch nehmen, weil grade dort das Gesamtpaket exakt für mich passend ist.
Mich würde es aber auch generell interessieren, falls Ausweis einscannen wo anders mal verlangt wird.
Ich bedanke mich bei Euch im Vorraus für Eure Zeit und Mühe!!!
liebe Grüße, Adler
zu meiner Frage habe ich diesen Thread schon gefunden,
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16348&p=38209&hilit=ausweis+einscannen#p38209
jedoch ist mein Fall/meine Frage:
Eine Firma/Veranstalter (ich möchte es hier nicht genau schreiben) verlangt Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) zum einscannen, zum Zweck einer späteren Zugangskontrolle. Als Rechtsgrundlage gibt diese Firma in ihrer Datenschutzerklärung Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO an.
Weiters: bei nur einmaliger Inanspruchnahme (also keine Regelmäßigkeit) der Einrichtungen dieser Firma wird auch ein Einscannen von Ausweis verlangt. Auf meine Frage was der Sinn dahinter ist, wurde angegeben: es könnte ja sein, dass wer anderer dann unter meinem Namen (an dem SELBEN TAG!!! wo ich auch grade dort bin) kommt. (wenn ich meinen Besuch dort schon beendet habe, könnte ich eh kein 2. Mal mehr dort reingehen, also auch keine "falsche" Person, die sich in meinem Namen dort ausgiebt). Also, ich hab das Einscannen freundlichst abgelehnt (und bin innerlich kopfschüttelnd gegangen).
Bei einer anderen Firma gleicher Sparte wurde bei einmaliger Inanspruchnahme der Einrichtungen ohne mein Wissen eingescannt (bin erst später darauf gekommen).
Bei anderen Firmen gleicher Sparte wurden nur die angegeben (in das digitale System eingegebenen) Daten mit dem Lichtbildausweis kontrolliert (und der Ausweis keineswegs eingescannt).
Ich habe mich nun sehr lange durch das Datenschutzgesetz durchgekämpft und bin absolut überfordert, weil es für mich keine Beispiele der Anwendung hat. (bin absoluter Laie!!)
hier ein ähnliches Beispiel von der Post, jedoch schon älter und ich würde gerne wissen, ob die Rechtsgrundlage JETZT auch noch so ist, dass man verlangen kann, dass die Daten anders erfasst werden, als durch Ausweis-einscannen. Bzw. WO ich die Rechtsgrundlage dazu finde.
https://www.datenschutzbeauftragter.co.at/ufaqs/ausweisdokument-einscannen-zulaessig/
Vielleicht lebe ich auch einfach nur noch in der analogen Steinzeit, aber mir bereitet es ein absolutes Unbehagen, das mein Lichtbildausweis in einer Datenbank von einer Firma digital aufliegt, wo lt. Firmenangabe die digitale Verarbeitung über Server im Ausland gemacht wird. (bisher war es immer so, dass ein Lichtbildausweis verlangt wird, Daten kontrolliert wurden und die Nummer vom Lichtbildausweis dann notiert wurde)
Ich würde sehr gerne die Einrichtung dieser Firma in Anspruch nehmen, weil grade dort das Gesamtpaket exakt für mich passend ist.
Mich würde es aber auch generell interessieren, falls Ausweis einscannen wo anders mal verlangt wird.
Ich bedanke mich bei Euch im Vorraus für Eure Zeit und Mühe!!!
liebe Grüße, Adler