Spielplatz in Wohnanlage frei zugänglich - öffentlicher Spielplatz ?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
StefanH28
Beiträge: 5
Registriert: 05.01.2021, 18:06

Spielplatz in Wohnanlage frei zugänglich - öffentlicher Spielplatz ?

Beitrag von StefanH28 » 26.05.2023, 17:57

Hallo Leute!

in unserer Siedlung befindet sich ziemlich mittig ein großer Spielplatz der immer von allen in der Siedlung genutzt wurde
seit einigen Tagen steht da jetzt ein Schild, dass der Spielplatz nur für bestimmte Strasse sei, die von einer Siedlungsgenossenschaft besessen oder zumindestens betreut werden.

im Katasterplan ist klar ersichtlich dass sich der Spielplatz auf dem Grundstück der von der Siedlungsgenossenschaft betreuten oder besessenen Häuser befindet

er ist von allen Seiten frei zugänglich

ist jetzt die Nutzung vom Spielplatz von uns, die wir nicht in diesen Strassen wohnen verboten oder ist die Aufstellung des Schildes rechtswidrig - wobei ich mir denke, dass die Genossenschaft natürlich auf deren Grund Schilder aufstellen kann wie sie mag.

erste schnelle Google Suche ergab, dass:
"Ein Spielplatz ist immer dann öffentlich, wenn er frei zugänglich ist. Das schließt solche mit ein, die sich auf Privatgrundstücken befinden. Spielplätze in öffentlichen Parkanlagen, Schwimmbädern, Wohnanlagen und Einkaufszentren sind damit öffentlich"

also frei zugänglich bedeutet immer öffentlich imo

besten Dank für andere Meinungen



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Spielplatz in Wohnanlage frei zugänglich - öffentlicher Spielplatz?

Beitrag von alles2 » 27.05.2023, 02:34

Bei solchen Fragen ist man bei der Gemeinde besser aufgehoben, als das erstbeste Ergebnis einer Suchmaschine, da es sich hinsichtlich der Errichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes im Sinne der Bauordnung und einer etwaigen Spielplatzverordnung um eine Auflage handeln oder für die gemeindeeigene Baufläche der Genossenschaft das Baurecht für einen gemeinschaftlich genützten Kinderspielplatz eingeräumt worden sein könnte. Das wäre hingegen ausgeschlossen, wenn sich die Auflage nur auf die Wohnanlage bezieht oder die Errichtung vom Bauherrn freiwillig veranlasst worden wäre. Dann wäre es privat, genauso wenn es auf einem Gemeinschaftsgarten (Allgemeinfläche) einer Eigentümergemeinschaft errichtet geworden wäre.

Bei derartigen Hinweisschildern geht es zumeist um Haftungsfragen insbesondere wegen § 1319 ABGB und die Verkehrssicherungspflicht, da solche öffentlich zugänglichen Plätze eine Gefahrenquelle bilden können. Es muss daher nicht bedeuten, dass für straßenfremde Kinder ein Betretungsverbot besteht. Zur Absicherung des Anlagenbetreibers möchte oder könnte man damit bezwecken, dass im Schadensfall folglich die Eltern für ihre Kinder haften. Es kann durchaus legitim sein, wenn der Besitzer eines Grundstücks Zugangsbeschränkungen (auch zu gewissen Zeiten) erlässt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

StefanH28
Beiträge: 5
Registriert: 05.01.2021, 18:06

Re: Spielplatz in Wohnanlage frei zugänglich - öffentlicher Spielplatz ?

Beitrag von StefanH28 » 27.05.2023, 09:26

Danke für die ausführliche Antwort!

Dann wird mein nächster Weg, der zur Gemeinde sein.

Das es, mit der Aufstellung des Schildes, um Hafttungsfragen gehen könnte, wäre mir so zuerst nicht in den Sinn gekommen, klingt aber plausibel. Problem ist nur, dass andere in der Wohnanlage lebende Familien, straßenfremde "wegschicken" weil ja das Schild da steht.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Spielplatz in Wohnanlage frei zugänglich - öffentlicher Spielplatz?

Beitrag von alles2 » 27.05.2023, 09:54

Diese "Neunmalgscheiten", die einen auf Ordnungshüter machen und dabei ihre eigene Auslegung einer Tafel vertreten, ohne den wahren Hintergrund oder die rechtliche Bedeutung zu kennen, hast Du überall. Es mag ja sein, dass sie recht haben. Doch deren Meinung muss zunächst noch nichts bedeuten. Daher dies zuerst mit den möglichen Verantwortlichen besprechen (um die Widmung zu erfahren) und auch das mit den "Semperern" erwähnen. Je nach Rückmeldung kann man dann gerade Letztere aufklären, falls sie mit ihrer Haltung danebenliegen. Manche Städte bieten einen Überblick an, wo sich die öffentlichen Spielplätze befinden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 62 Gäste