Polizeilich angeordnete Türöffnung
Verfasst: 25.05.2023, 22:10
Hallo zusammen,
das erste mal das ich mich mit so einem Thema befassen muss:
Folgende Story
Heute hat die Polizei angeordnet das die Feuerwehr meine Wohnungstüre aufmacht ( ich war nicht zuhause, und es wurde keiner informiert )
Polizei hat auf Vermutung eines Installateur meine Wohnung öffnen lassen ( Verdacht auf Wasserschaden von meiner WHG ausgehend )
diese hat sich dennoch nicht bestätigt, und es kam heraus das es die WHG unter mir ist
( Beschädigt wurde Türe, die wahrscheinlich komplett ersetzt werden muss da Holz gebrochen und abgesplittert/ Smartlock/ und das Vorrhaus ( Wände verdreckt )
der Polizist meinte es sein kann das hier keiner dafür aufkommen wird seitens des Landes ( Stichwort Polizeibefugnis Entschädigungsgesetz ) da man hier von Gefahr in Verzug ausging.
Alle Wohnungen in meiner Strasse gehören einer Genossenschaft ( einzig meine WHG ist im Privatbesitz einer Firma, bin nur Mieter )
Es wurde mir zwar ein Schreiben für einen Antrag auf Schadensersatz seitens des Landes gegeben, aber der Polizist meinte gleich das dies das Land eher ablehnen wird ( und mein Vermieter rechtlich gegen die Sache vorgehen muss )
Würde mich intressieren ob jemand hier schon einen ähnlichen Fall hatte
Mit freundlichen Grüßen
das erste mal das ich mich mit so einem Thema befassen muss:
Folgende Story
Heute hat die Polizei angeordnet das die Feuerwehr meine Wohnungstüre aufmacht ( ich war nicht zuhause, und es wurde keiner informiert )
Polizei hat auf Vermutung eines Installateur meine Wohnung öffnen lassen ( Verdacht auf Wasserschaden von meiner WHG ausgehend )
diese hat sich dennoch nicht bestätigt, und es kam heraus das es die WHG unter mir ist
( Beschädigt wurde Türe, die wahrscheinlich komplett ersetzt werden muss da Holz gebrochen und abgesplittert/ Smartlock/ und das Vorrhaus ( Wände verdreckt )
der Polizist meinte es sein kann das hier keiner dafür aufkommen wird seitens des Landes ( Stichwort Polizeibefugnis Entschädigungsgesetz ) da man hier von Gefahr in Verzug ausging.
Alle Wohnungen in meiner Strasse gehören einer Genossenschaft ( einzig meine WHG ist im Privatbesitz einer Firma, bin nur Mieter )
Es wurde mir zwar ein Schreiben für einen Antrag auf Schadensersatz seitens des Landes gegeben, aber der Polizist meinte gleich das dies das Land eher ablehnen wird ( und mein Vermieter rechtlich gegen die Sache vorgehen muss )
Würde mich intressieren ob jemand hier schon einen ähnlichen Fall hatte
Mit freundlichen Grüßen