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Polizeilich angeordnete Türöffnung

Verfasst: 25.05.2023, 22:10
von eddkastro
Hallo zusammen,

das erste mal das ich mich mit so einem Thema befassen muss:

Folgende Story

Heute hat die Polizei angeordnet das die Feuerwehr meine Wohnungstüre aufmacht ( ich war nicht zuhause, und es wurde keiner informiert )

Polizei hat auf Vermutung eines Installateur meine Wohnung öffnen lassen ( Verdacht auf Wasserschaden von meiner WHG ausgehend )

diese hat sich dennoch nicht bestätigt, und es kam heraus das es die WHG unter mir ist

( Beschädigt wurde Türe, die wahrscheinlich komplett ersetzt werden muss da Holz gebrochen und abgesplittert/ Smartlock/ und das Vorrhaus ( Wände verdreckt )

der Polizist meinte es sein kann das hier keiner dafür aufkommen wird seitens des Landes ( Stichwort Polizeibefugnis Entschädigungsgesetz ) da man hier von Gefahr in Verzug ausging.

Alle Wohnungen in meiner Strasse gehören einer Genossenschaft ( einzig meine WHG ist im Privatbesitz einer Firma, bin nur Mieter )

Es wurde mir zwar ein Schreiben für einen Antrag auf Schadensersatz seitens des Landes gegeben, aber der Polizist meinte gleich das dies das Land eher ablehnen wird ( und mein Vermieter rechtlich gegen die Sache vorgehen muss )

Würde mich intressieren ob jemand hier schon einen ähnlichen Fall hatte


Mit freundlichen Grüßen

Re: Polizeilich angeordnete Türöffnung

Verfasst: 26.05.2023, 00:46
von alles2
Was die Polizei glaubt, kann Dir egal sein. Es ist nicht deren Aufgabe, das zu beurteilen. Dein Anliegen wurde im Forum immer wieder thematisiert. So auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=19089

Dazu in der Such-Leiste das Stichwort "Feuerwehr" oder dergleichen eingeben.

Re: Polizeilich angeordnete Türöffnung

Verfasst: 02.06.2023, 06:32
von mamaji77111
I was given a letter for an application for damages from the state, but the policeman said right away that the state would rather reject it (And my landlord has to take legal action against the matter)