Hi,
Vor zwei Jahren führte eine Baufirma bei mir Baumeisterarbeiten durch.
Laut unverb. Anbot wurde die Abrechnung nach Regieberichten vereinbart welche mir aber nie ausgewiesen wurden.
Ich erhielt auch eine offizielle Rechnung dafür, und bezahlte diese Stunden.
Jetzt nach 2 Jahren stellt die Firma eine erneute Rechnung über angebliche offene Stunden, diese hat jedoch dafür wiederrum keinen Nachweis (Regieberichte)
Da ich Einspruch gegen den Zahlungsbefehl (mir wurden auch niemals Mahnungen geschickt) eingewendet habe, findet nun das ordentliche Verfahren vor Gericht statt.
Kann die Baufirma ohne Nachweis ihre offizielle Forderung von mir einklagen?
Vielen Dank für die Antwort
Eric
"in dubio pro reo"
Chance vor Gericht ?
RE: Chance vor Gericht ?
Was ich noch wissen wollte:
Welche Merkmale muss ein Regiebericht enthalten?
"in dubio pro reo"
Welche Merkmale muss ein Regiebericht enthalten?
"in dubio pro reo"
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