Guten Tag,
Ich habe bei einem Gewinnspiel einen Preis gewonnen, der mir zugeschickt werden sollte.
Seit dem Versenden mit der Post in einem Din A5 Briefumschlag sind nun schon über 14 Tage vergangen, und der Versender und ich gehen davon aus, dass der Brief "verschollen" ist.
Wurde die Vereinbarung über den Preis nun von Seiten des Versenders erfüllt, oder müßte er ggf. den gleichen Preis nocheinmal einschicken?
Vielleicht ersetzt aber auch die Post den Schaden, wer haftet hier?
Preis eines Gewinnspiels
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Preis eines Gewinnspiels
Meistens schliessen die Veranstalter von Gewinnspielen jeglichen Rechtsanspruch aus. Wenn der Versender den Gewinn nicht eingeschrieben versendet hat, wird es wohl nicht moeglich sein, bei der Post erfolgreich Nachforschungen anzustellen. Haftung durch die Post gibt es in diesem Fall auch keine. Ich wuerde auch nicht ausschliessen, dass der Veranstalter den Gewinn ueberhaupt nicht abgeschickt hat, was aber wohl auch kaum zu beweisen sein wird.
RE: Preis eines Gewinnspiels
Ich kenne die Betreiber dieses Gewinnspiels persönlich, und möchte deshalb auch keine Rechtsansprüche geltend machen, aber die Frage ist, ob sie den "Vertrag" erfüllt haben, wenn sie den Gewinn abgeschickt haben, oder erst wenn ich ihn erhalten habe.
Ich dachte die Post würde soetwas noch wegen Kulanz entschädigen, zumal der Preis nur einen Gegenwert von 50 € hat.
Ich dachte die Post würde soetwas noch wegen Kulanz entschädigen, zumal der Preis nur einen Gegenwert von 50 € hat.
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