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Der erste Absatz ist UNVOLLSTÄNDIG!

Verfasst: 22.05.2023, 16:17
von flaneur
Der erste Absatz ist UNVOLLSTÄNDIG, der zweite Satz fehlt!

(1)Steuerschuldner ist in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 der Unternehmer, in den Fällen des § 11 Abs. 14 der Aussteller der Rechnung.

Bei sonstigen Leistungen (ausgenommen die entgeltliche Duldung der Benützung von Bundesstraßen und die in § 3a Abs. 11a genannten Leistungen) und bei Werklieferungen wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn

Re: Der erste Absatz ist UNVOLLSTÄNDIG!

Verfasst: 22.05.2023, 16:26
von alles2
Das gehört bitte nicht ins Forum, daher:

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