Der erste Absatz ist UNVOLLSTÄNDIG!

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flaneur
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Der erste Absatz ist UNVOLLSTÄNDIG!

Beitrag von flaneur » 22.05.2023, 16:17

Der erste Absatz ist UNVOLLSTÄNDIG, der zweite Satz fehlt!

(1)Steuerschuldner ist in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 der Unternehmer, in den Fällen des § 11 Abs. 14 der Aussteller der Rechnung.

Bei sonstigen Leistungen (ausgenommen die entgeltliche Duldung der Benützung von Bundesstraßen und die in § 3a Abs. 11a genannten Leistungen) und bei Werklieferungen wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn



alles2
Beiträge: 3270
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Der erste Absatz ist UNVOLLSTÄNDIG!

Beitrag von alles2 » 22.05.2023, 16:26

Das gehört bitte nicht ins Forum, daher:

https://www.jusline.at/kontakt
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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