Zahlen oder auf eine Verhandlung ankommen lassen?
Verfasst: 10.03.2003, 16:08
Heute habe ich ein Schreiben vom zuständigen Bezirksanwalt bekommen, dass ich im Verdacht stehe die Aufsichtspflicht gegenüber meiner Tochter vernachlässigt habe sodass sie einen Unfall erlitt. (§ 88 Abs. 1 und 4 erster Fall StGB).
Man will gegen mich ein Strafverfahren einleiten, was ich aber verhindern kann wenn ich 710,- Euro zahle.
Meine Frage: Was ist das bitte? Schaut für mich wie "freikaufen" aus, davon hab' ich überhaupt noch nie was gehört.
Außerdem hab' ich keine 710,-€, ich müsste um Ratenzahlung bitten. Soll ich zahlen oder es auf eine Verhandlung ankommen lassen?
Der Vorwurf bezieht sich auf einen Unfall, der am 21. September 2002 passiert ist: wir sind spazieren gegangen und haben einen herannahenden Zug überhört. Ich konnte noch zurückspringen, mein Kind war ein paar Schritte vor mir, sie wurde vom Zug erfasst und schwer verletzt. Ich konnte nichts für sie tun....
Man will gegen mich ein Strafverfahren einleiten, was ich aber verhindern kann wenn ich 710,- Euro zahle.
Meine Frage: Was ist das bitte? Schaut für mich wie "freikaufen" aus, davon hab' ich überhaupt noch nie was gehört.
Außerdem hab' ich keine 710,-€, ich müsste um Ratenzahlung bitten. Soll ich zahlen oder es auf eine Verhandlung ankommen lassen?
Der Vorwurf bezieht sich auf einen Unfall, der am 21. September 2002 passiert ist: wir sind spazieren gegangen und haben einen herannahenden Zug überhört. Ich konnte noch zurückspringen, mein Kind war ein paar Schritte vor mir, sie wurde vom Zug erfasst und schwer verletzt. Ich konnte nichts für sie tun....