Zahlen oder auf eine Verhandlung ankommen lassen?

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JUSLINE
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Zahlen oder auf eine Verhandlung ankommen lassen?

Beitrag von JUSLINE » 10.03.2003, 16:08

Heute habe ich ein Schreiben vom zuständigen Bezirksanwalt bekommen, dass ich im Verdacht stehe die Aufsichtspflicht gegenüber meiner Tochter vernachlässigt habe sodass sie einen Unfall erlitt. (§ 88 Abs. 1 und 4 erster Fall StGB).



Man will gegen mich ein Strafverfahren einleiten, was ich aber verhindern kann wenn ich 710,- Euro zahle.



Meine Frage: Was ist das bitte? Schaut für mich wie "freikaufen" aus, davon hab' ich überhaupt noch nie was gehört.

Außerdem hab' ich keine 710,-€, ich müsste um Ratenzahlung bitten. Soll ich zahlen oder es auf eine Verhandlung ankommen lassen?



Der Vorwurf bezieht sich auf einen Unfall, der am 21. September 2002 passiert ist: wir sind spazieren gegangen und haben einen herannahenden Zug überhört. Ich konnte noch zurückspringen, mein Kind war ein paar Schritte vor mir, sie wurde vom Zug erfasst und schwer verletzt. Ich konnte nichts für sie tun....








DorisMihokovic
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RE: Zahlen oder auf eine Verhandlung ankommen lassen?

Beitrag von DorisMihokovic » 10.03.2003, 19:48

Sie schreiben, dass Sie vom Bezirksanwalt aufgefordert wurden. Ich kenne nach oesterr. Recht keinen Bezirksanwalt und vermute, dass Sie sich auf Schweizer Rechtslage beziehen. Falls dies zutrifft, dann wenden Sie sich an www.jusline.ch, da dies hier ein oesterr. Rechtsforum ist.

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JUSLINE
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RE: Zahlen oder auf eine Verhandlung ankommen lassen?

Beitrag von JUSLINE » 10.03.2003, 19:57

Die Nachricht erhielt ich von der Staatsanwaltschaft St. Pölten (NÖ). Ich denke mal, ich hab mich da ein wenig falsch ausgedrückt.

Liebe Grüße Sabine

DorisMihokovic
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RE: Zahlen oder auf eine Verhandlung ankommen lassen?

Beitrag von DorisMihokovic » 10.03.2003, 22:21

Sie sollten dringend fachkundigen Rat einholen (z. B. erste kostenlose Anwaltsberatung bei der Rechtsanwaltskammer). Durch die Bezahlung koennten Sie eine Eintragung ins Strafregister riskieren (ist zumindest bei Autounfaellen mit Verletzten so). Sie sollten sich auch (bei Gericht) erkundigen, ob und unter welchen konkreten Voraussetzungen Sie im Falle eines Gerichtsverfahrens Verfahrenshilfe beanspruchen koennen.

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