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JUSLINE
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Verein

Beitrag von JUSLINE » 21.02.2003, 12:46

1.Muß man ein Gewerbe anmelden, wenn man im Verein einmal in der Woche(Samstag) offene Getränke ausschenkt, oder kann man sich auf die GEWO, Allgem.Bestimmungen Abs.6 berufen? (Lt. Auskunft der Wirtschaftskammer wäre dies vielleicht möglich, unter strikter Einhaltung, daß nur an Mitglieder ausgeschenkt wird). Wie schaut es aus, wenn wir auch am Freitag offene Getränke, im Namen eines anderen Vereines, welcher das gleiche Lokal benützt(wäre für diesen Verein auch wieder nur einmal in der Woche), ausschenken. Können wir dann von Sonntag bis Donnerstag normal verschlossene Getränke anbieten?

2.Wie funktioniert dies mit einer Kantine?

3.Muß der Ausschank von Getränken ob offen oder verschlossen in den Statuten stehen?

4. Muß man sich beim Finanzamt anmelden? Auch wenn der Gewinn unter € 7.300,-- und der Umsatz unter € 40.000,-- liegt?

5. Muß man sich beim AKM anmelden, wenn man CD`s spielt.



Es handelt sich um einem Verein mit ca. 120 Mitgliedern, welche natürlich nicht immer alle auf einmal kommen. Die Größe des Vereinslokales ist ca. 50 m². Wir wollen keinen Gewinn machen, nur soviel auf der Seite haben, daß wir etwaige Geräte, die kaputt werden kaufen können. Man kann gratis Drehfußball und Dart spielen, daher sind auch extrem viele Jugendliche von 16 - 18 Jahren dabei. In unserem kleinen Ort die einzige Möglichkeit unter der Woche irgendwohin zu gehen.




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JUSLINE
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RE: Verein

Beitrag von JUSLINE » 29.08.2003, 12:27

> 1.Muß man ein Gewerbe anmelden, wenn man im Verein einmal in der Woche(Samstag) offene Getränke ausschenkt, oder kann man sich auf die GEWO, Allgem.Bestimmungen Abs.6 berufen? (Lt. Auskunft der Wirtschaftskammer wäre dies vielleicht möglich, unter strikter Einhaltung, daß nur an Mitglieder ausgeschenkt wird). Wie schaut es aus, wenn wir auch am Freitag offene Getränke, im Namen eines anderen Vereines, welcher das gleiche Lokal benützt(wäre für diesen Verein auch wieder nur einmal in der Woche), ausschenken. Können wir dann von Sonntag bis Donnerstag normal verschlossene Getränke anbieten?

> 2.Wie funktioniert dies mit einer Kantine?

Der Betrieb einer Vereinskantine unterliegt einer genauen Regelung, nachzulesen in den Vereinsrichtlinien des Finanzministers. Zu finden auf:

http://www.bmf.gv.at/service/publikatio ... _start.htm

Persönlich denke ich, dass eine rein Vereininterne Ausschank von Getränken in der Praxis keine steuerrechtlichen Konsequenzen haben sollte....



> 3.Muß der Ausschank von Getränken ob offen oder verschlossen in den Statuten stehen?

Nein



> 4. Muß man sich beim Finanzamt anmelden? Auch wenn der Gewinn unter € 7.300,-- und der Umsatz unter € 40.000,-- liegt?

Nein, Vereine müssen nicht am Finanzamt gemeldet werden, erst wenn es zu einer abgabepflichtigen Aktivität kommt (siehe dazu auch Vereinsrichtlinien 2001)



> 5. Muß man sich beim AKM anmelden, wenn man CD`s spielt.

das weiß ich leider nicht...



>

> Es handelt sich um einem Verein mit ca. 120 Mitgliedern, welche natürlich nicht immer alle auf einmal kommen. Die Größe des Vereinslokales ist ca. 50 m². Wir wollen keinen Gewinn machen, nur soviel auf der Seite haben, daß wir etwaige Geräte, die kaputt werden kaufen können. Man kann gratis Drehfußball und Dart spielen, daher sind auch extrem viele Jugendliche von 16 - 18 Jahren dabei. In unserem kleinen Ort die einzige Möglichkeit unter der Woche irgendwohin zu gehen.



Die Frage ist, ob bei diesem Verein die Vorraussetzungen für die Gemeinnützigkeit gegeben sind (Man kann seine Statuten vor Vereinsgründung beim Finanzamt kontrollieren lassen, soweit ich weiß... im zweifelsfall behaupten, dass man einen Verein gründen will, denn wenn ihr mit den existierenden Statuten kommt, und diese passe nicht, habt ihr gleich die Aufmerksamkeit des FAs geweckt

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