Doppelstaatsbürgerschaft
Verfasst: 10.05.2023, 22:51
Hallo, ich bin um jeden Hinweis und Ratschlag dankbar.
Ich hatte eine legale Doppelstaatsbürgerschaft (Türkei - Österreich).
Bei meiner Geburt (1993) waren beide Elternteile türkische Staatsbürger. 2002 habe ich gemeinsam mit meinem Vater die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Mein Vater ist von der Türkischen ausgetreten, ich nicht.
Mit dem 18. Lebensjahr habe ich auch keine Einladung zum Austreten von der Landesregierung erhalten. Die Verjährungsfrist war eh vorbei und somit habe ich beide Staatsbürgerschaften legal behalten dürfen.
2018 habe ich leider die türkische Staatsbürgerschaft abgegeben und bin nun nur im Besitz der Mavi Kart.
Nach dem türkischen Recht habe ich stets Anrecht auf die türkische Staatsbürgerschaft. Aber sollte ich nun diesen Antrag stellen, würde auf meiner Nufus Kayit Örnegi eine erneute Einbürgerung vermerkt werden. Soweit ich weiß, ist dieser Vermerk einer der wichtigsten Entscheidungskriterien bei der Feststellung illegaler Staatsbürgerschaften.
Meine konkrete 1. Frage wäre, ob ich mit Ausbürgerung 2018 das Anrecht auf die legale Doppelstaatsbürgerschaft verloren habe und ob es noch irgendeine Möglichkeit gibt, die legale Doppelstaatsbürgerschaft fortzuführen?
PS: ich habe den Militärdienst 2017 in Österreich abgeleistet.
Frage 2 : Gilt der Militärdienst nach Paragraf 28 Staatsbürgerschaftsgesetz Österreich als "Besondere Dienste für den österreichischen Staat"
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Liebe Grüße
Ich hatte eine legale Doppelstaatsbürgerschaft (Türkei - Österreich).
Bei meiner Geburt (1993) waren beide Elternteile türkische Staatsbürger. 2002 habe ich gemeinsam mit meinem Vater die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Mein Vater ist von der Türkischen ausgetreten, ich nicht.
Mit dem 18. Lebensjahr habe ich auch keine Einladung zum Austreten von der Landesregierung erhalten. Die Verjährungsfrist war eh vorbei und somit habe ich beide Staatsbürgerschaften legal behalten dürfen.
2018 habe ich leider die türkische Staatsbürgerschaft abgegeben und bin nun nur im Besitz der Mavi Kart.
Nach dem türkischen Recht habe ich stets Anrecht auf die türkische Staatsbürgerschaft. Aber sollte ich nun diesen Antrag stellen, würde auf meiner Nufus Kayit Örnegi eine erneute Einbürgerung vermerkt werden. Soweit ich weiß, ist dieser Vermerk einer der wichtigsten Entscheidungskriterien bei der Feststellung illegaler Staatsbürgerschaften.
Meine konkrete 1. Frage wäre, ob ich mit Ausbürgerung 2018 das Anrecht auf die legale Doppelstaatsbürgerschaft verloren habe und ob es noch irgendeine Möglichkeit gibt, die legale Doppelstaatsbürgerschaft fortzuführen?
PS: ich habe den Militärdienst 2017 in Österreich abgeleistet.
Frage 2 : Gilt der Militärdienst nach Paragraf 28 Staatsbürgerschaftsgesetz Österreich als "Besondere Dienste für den österreichischen Staat"
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Liebe Grüße