Doppelstaatsbürgerschaft

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haltub
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Doppelstaatsbürgerschaft

Beitrag von haltub » 10.05.2023, 22:51

Hallo, ich bin um jeden Hinweis und Ratschlag dankbar.

Ich hatte eine legale Doppelstaatsbürgerschaft (Türkei - Österreich).

Bei meiner Geburt (1993) waren beide Elternteile türkische Staatsbürger. 2002 habe ich gemeinsam mit meinem Vater die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Mein Vater ist von der Türkischen ausgetreten, ich nicht.

Mit dem 18. Lebensjahr habe ich auch keine Einladung zum Austreten von der Landesregierung erhalten. Die Verjährungsfrist war eh vorbei und somit habe ich beide Staatsbürgerschaften legal behalten dürfen.

2018 habe ich leider die türkische Staatsbürgerschaft abgegeben und bin nun nur im Besitz der Mavi Kart.

Nach dem türkischen Recht habe ich stets Anrecht auf die türkische Staatsbürgerschaft. Aber sollte ich nun diesen Antrag stellen, würde auf meiner Nufus Kayit Örnegi eine erneute Einbürgerung vermerkt werden. Soweit ich weiß, ist dieser Vermerk einer der wichtigsten Entscheidungskriterien bei der Feststellung illegaler Staatsbürgerschaften.

Meine konkrete 1. Frage wäre, ob ich mit Ausbürgerung 2018 das Anrecht auf die legale Doppelstaatsbürgerschaft verloren habe und ob es noch irgendeine Möglichkeit gibt, die legale Doppelstaatsbürgerschaft fortzuführen?



PS: ich habe den Militärdienst 2017 in Österreich abgeleistet.

Frage 2 : Gilt der Militärdienst nach Paragraf 28 Staatsbürgerschaftsgesetz Österreich als "Besondere Dienste für den österreichischen Staat"

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Liebe Grüße



alles2
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Re: Doppelstaatsbürgerschaft

Beitrag von alles2 » 11.05.2023, 11:42

Die illegalen Tricks der Osmanen, zu einer Doppelstaatsbürgerschaft zu kommen, sind hinlänglich bekannt. In Anbetracht des § 27 Abs.1 StbG (Staatsbürgerschaftsgesetz) kann ich wenig Hoffnung geben, dass es Dir auf ordentlichem Wege gelingen würde. Im Sinne des § 11a Abs.4 Z 4 StbG müsstest Du schon ein "besonderer" Mensch sein, damit die Doppelstaatsbürgerschaft im Interesse der Republik Österreich wäre. Der abgeleistete Grundwehrdienst zählt nicht dazu, da es mit Deiner aktuellen Staatsbürgerschaft geknüpft ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

haltub
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Re: Doppelstaatsbürgerschaft

Beitrag von haltub » 27.05.2023, 18:28

Danke für deine Antwort auf meine Frage bzgl der Doppelstaatsbürgerschaft.

Eines verstehe ich aber nicht.

Ich war ja legal im Besitz der Doppelstaatsbürgerschaft.
Ich bin freiwillig aus der türkischen ausgetreten (war ein Fehler von mir). Aber die österreichischen Behörden sind davon nicht informiert. Und eigentlich auch nicht interessiert. Wie gesagt, freiwillig. Ich hatte keine Verpflichtung.

Die Wiedereinbürgerung in die türkische ist eigentlich nur eine Rückgängig-Aktion des Austritts.

Noch besser ausgedrückt:
Wenn ich eh legal war, wieso sollte ich im Nachhinein illegal sein. Was interessiert der Sachverhalt das österreichische Recht, da auf der österreichischen Seite keine Änderung passiert ist, sondern nur auf der türkischen..

Ich war nie verpflichtet, auszutreten. Ich war nie verpflichtet, einen Austritt vorzuweisen. Somit sollte doch meine österreichische Staatsbürgerschaft nicht gefährdet sein, wenn ich iwelche Rechte nach dem türkischen Recht in Anspruch nehme, die meine österreichische Staatsbürgerschaft nicht beeinflussen.

Was meinen Sie dazu?

LG

alles2
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Re: Doppelstaatsbürgerschaft

Beitrag von alles2 » 29.05.2023, 00:38

Die einstige Verleihung einer österreichischen Staatsbürgerschaft ist nicht als uneingeschränkte Garantiekarte zu sehen. Bei Dir dürfte es entsprechend § 17 Abs.1 StbG erfolgt sein (Erstreckung der Verleihung durch Deinen Vater). Der Unterschied war damals, dass Du noch minderjährig warst. Folglich ist mittlerweile sehr wohl eine relevante Änderung der Umstände eingetreten.

Es ist zwar nicht herauszulesen, doch vielleicht beschäftigt Dich das, weil Du gerne das Wahlrecht für Dein Heimatland erlangen möchtest (würde zeitlich passen). Aus anderen Quellen hört man jedoch, dass österreichische Staatsbürger mit türkischen Wurzeln, die Mindestsicherung beziehen, Doppelstaatsbürger sein möchten, um so drüben leichter ein Haus erwerben zu können.

Und vergiss nicht, solltest Du doch irgendwie wieder den türkischen Reisepass erlangen, melde dem Land, dass der Militärdienst in Österreich abgeleistet wurde. Die Türkei könnte hinter der ganzen Aktion die Verweigerung des Grundwehrdienstes sehen und Dich von der Rückreise nach Österreich abhalten (wegen vorläufiger Haft).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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