Kühlwasserleitung

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Schlaumi99
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Kühlwasserleitung

Beitrag von Schlaumi99 » 09.05.2023, 13:39

Hallo,

seit rund 100 Jahren durchquert mein Grundstück eine Kühlwasserleitung aus Gusseisen (ca. 35lfm mit 35cmØ). Nach Ablauf des Wasserrechtsbescheids im Jahre 2018 wurde dieser dem Nutznießer nicht mehr verlängert. Nachdem ich im Verfahren keine Parteistellung bekommen haben (§ 29 Abs. 1 WRG 1959) wurde zwischen Behörde und Nutznießer der Leitung vereinbart, das die Leitung auf meinem Grundstück so verbleiben kann wie sie ist. Nun meinen Frage: wer haftet nun für diese Leitung? Sie besteht aus Gusseisen und ist über 100 Jahre alt?



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Kühlwasserleitung

Beitrag von Hank » 17.05.2023, 02:24

…Haftungsfragen stellen sich erst im konkreten Schadensfall, und da wird man dann im Fall des Falles schauen müssen, ob wer rechtswidrig und schuldhaft gehandelt bzw. nicht gehandelt hat…

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