Verjährungsfrist
Verjährungsfrist
Ich habe eine Frage: Wie lange ist die Verjährungsfrist bei Straftaten? Tatbestand ist Betrug (Schadenshöhe: 25 Euro)
RE: Verjährungsfrist
die frage, wie schnell die strafbarkeit einer strafbaren handlung verjährt, regelt das strafgesetzbuch (stgb) je nach der schwere der strafdrohung des tatbestandes. die grundform des betruges nach § 146 ist mit freiheitsstrafe bis zu 6 monaten oder mit geldstrafe bis zu 360 tagessätzen zu bestrafen. nach § 57 abs.1 stgb verjährt die strafbarkeit - wenn kein verjährungsunterbrechender umstand vorliegt - bei dieser strafdrohung nach einem jahr.
RE: Verjährungsfrist
Danke! Aber was genau ist ein verjährungsunterbrechender Umstand?
RE: Verjährungsfrist
sie haben natürlich recht: meine antwort fordert diese frage heraus. am besten sie besuchen http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/, Kurztitel "StGB", § "58". dort sind die regelungen nachzulesen. genau genommen handelt es sich nicht um unterbrechende, sondern verlängernde umstände. meine auskunft geht auch davon aus, dass ein urteil in der sache noch nicht ergangen ist und es sich daher nicht um eine vollstreckungsverjährung handelt, also die zeitspanne, nach der ein bereits gefälltes urteil nicht mehr vollstreckt werden darf.
RE: Verjährungsfrist
Richtig, das Urteil ist noch nicht ergangen. Wenn ich das jetzt laut dem StGB richtig verstehe, beginnt die Verjährungsfrist mit Abschluss der strafbaren Handlung und endet in diesem Fall (Betrug) nach einem Jahr. Ist das richtig?
RE: Verjährungsfrist
Richtig, es sei denn es tritt, wie mein Vorredner bereits geschrieben hat, ein verjährungsunterbrechender Umstand (Neuerliche Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung welche auf der selben schädlichen Neigung beruht) ein, näheres finden sie im §58 des StGB.
"in dubio pro reo"
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