Privatrecht HILFE

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JUSLINE
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Privatrecht HILFE

Beitrag von JUSLINE » 13.02.2003, 13:19

ich bräuchte jemanden, der mir bei diesem fall weiter hilft.das ist eine hausarbeit von der uni im 2. semester jus in Privatrecht und ich weiss nicht recht wo ich anfangen soll.

Sachverhalt





SACHVERHALT:

Die Ehegatten Martin und Feli Veigl sind Eigentümer eines wertvollen Teppichs, den sie von einer Tante geerbt haben. Da der Teppich nicht in ihre Wohnung passt, wollen sie ihn verkaufen. Martin meint zu Feli, euro 10.000,- müsse der Teppich aber jedenfalls bringen.

Feli solle schauen, ob sie „wen finde“. Er unterschreibt ihr „vorsichtshalber“ schon einen von ihm aufgesetzten „Kaufvertrag“, in dem nur Preis und Käufer noch einzusetzen sind.



Feli erzählt beim Bridge-Abend ihrer Freundin Klara von der Sache. Die ist – da sie den Teppich kennt – ganz angetan und berichtet auch ihrem Freund Klaus Kramer, dass Feli einen Käufer suche.



Wenige Tage Später taucht Klaus in der Wohnung von Martin und Feli auf, wo er nur Feli antrifft. Es gelingt ihm, Feli den Teppich um euro 7.000.- - er wolle keinesfalls mehr ausgeben – abzuschwatzen, indem er sie auf einige , erst bei näherem Hinsehen feststellbare „blasse Stellen“ hinweist (die aber in Wirklichkeit bei einem echten alten Teppich nicht wertmindernd sind). Da Feli – genauso wie Klaus – meint, der Teppich sei deshalb mangelhaft, erklärt sie sich mit dem Preis von euro 7.000.- einverstanden.



Feli und Klaus unterzeichnen das von Martin vorgefertigte Papier, das folgenden Inhalt hat:



„Martin und Feli Veigl verkaufen hiermkt an Klaus Kramer den beiden Vertragsteilen bekannten Teppich um euro 7.000.- (siebentausend Euro).

Abfällige Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

Unterschrift:

Für die Verkäuferseite: Feli Veigl/ Martin Veigl

Für die Käuferseite: Klaus Kramer



Klaus zahlt die euro 7.000.- und nimmt den Teppich gleich mit.



Als Feli dem Martin vom Teppichverkauf berichtet und ihm euro 3.500.- übergibt, ist er über den niedrigen Kaufpreis empört und will den Teppich zurück. Feli gesteht zerknirscht, dass sie dem Klaus auch noch zugesagt habe, dass das Geschäft keinesfalls wegen irgendwelcher Irrtümer aufgehoben werden könne.



ich hab mich halt gefragt

1) wie sieht das aus wenn man eine kaufvertrag vorzeitig unterschreibt?

2) Irrtumsprüfung, ob vertrag anfechtbar ist

3)Ist das vorgefertigte Papier von klaus zulässig und wie sieht es beim aus wenn es sich um einen Irrtum handelt?

4)Darf feli über den Teil von martin ( wegen unterschrift ) entscheiden.

5)ist feli martin´s vertreter?



wäre wirklich net wenn mir wer weiterhelfen würde. vielleicht ein paar literaturtipps oder §§wegweiser.






DorisMihokovic
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RE: Privatrecht HILFE

Beitrag von DorisMihokovic » 13.02.2003, 18:17

Vielleicht bin ich voellig auf dem Holzweg, aber ich wuerde zuerst pruefen, wem der Teppich gehoert. Wer hat ihn geerbt - wirklich BEIDE gemeinsam oder war es die Tante von Feli, die nur IHR den Teppich vermacht hat? In diesem Fall haette der Ehemann naemlich keinen Anspruch auf den Teppich bzw. den Verkaufserloes. Das ist aber die Ansicht einer "blutigen Laiin".

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JUSLINE
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RE: Privatrecht HILFE

Beitrag von JUSLINE » 14.02.2003, 00:19

vielen dank, ich werd mir mal den kopf darüber zerbrechen, aber ich glaub er gehört beiden.


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JUSLINE
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RE: Privatrecht HILFE

Beitrag von JUSLINE » 14.02.2003, 09:58

ich bin zwar kein privatrechtler, würde mir aber in Koziol-Welser die bestimmungen über arten der stellvertretung, auftrag und vollmacht, auftrags- und vollmachtsüberschreitung, stellung des boten, irrtumsanfechtung, kollusion und verkürzung über die hälfte (letztere beiden werden, wenn man bis zu dieser prüfung kommt, sicher nicht vorliegen) ansehen und dann ergänzend einen kommentar hinzuziehen. wesentlich dabei ist nur, dass man auf alle rechtsfiguren und -institute, die in frage kommen, eingeht, argumente dafür und dagegen nennt, eine entscheidung über ihr vorliegen trifft und diese entscheidung nachvollziehbar begründet.


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RE: Privatrecht HILFE

Beitrag von JUSLINE » 14.02.2003, 13:48

vielen dank celsus


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