Sculden bei ONE

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JUSLINE
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Sculden bei ONE

Beitrag von JUSLINE » 22.01.2003, 22:40

Ich habe bei One einen Vertrag gemacht wie ich 17 war, habe nicht bezahlt. der Vertrag wurde auch wie ich 17 war wieder gekündigt da ich 900 € schulden beo One angehäuft hatte.

One hat dazu nicht meinen Ausweiß verlangt bei der Anmledung, und bei der ersten rechnung war auch noch mein Geb. datum falsch.



Wie sieht das nun aus? mUß ich das Zahlen? One hat mir ja den Vertrag gegeben ohne zu überprüfen wie alt ich bin?!



Danke




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RE: Sculden bei ONE

Beitrag von JUSLINE » 23.01.2003, 11:41

ich kenne die rechtsprechung der gerichte zu handyverträgen mündiger minderjähriger nicht, interpretiere aber das allgemeine bürgerliche gesetzbuch schon so, dass sie dafür die zustimmung ihrer eltern benötigt hätten. falls diese nicht vorlag blieb das geschäft schwebend unwirksam und wäre meiner meinung nach keine verbindlichkeit entstanden.



eine haftung für die täuschung der handyfirma nach § 866 ABGB dürfte auch ausscheiden, da diese ohne weiteres einen ausweis verlangen hätte können.



sie sollten jedoch die kostenlose rechtsberatung am amtstag des bezirksgerichtes in anspruch nehmen.

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