Wohnungseigentum Keller

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Wohnungseigentum Keller

Beitrag von JUSLINE » 22.01.2003, 13:49

Hallo,

ich habe mal eine grundsätzliche Frage zu diesem Thema:



Jeder Wohnungseigentümer hat bei uns ein eigenes Kellerabteil. Was darf ich bzw. was darf ich nicht in diesem Abteil abstellen, durchführen etc. z.B. Kühlgeräte, Wäschetrockner, Schi waxeln etc.



Anscheinend darf man keinen Wäschetrockner installieren?!?! Wieso nicht, da ich ihn in der eigenen Wohnung überall hinstellen kann?



Herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort.



MfG

Widmann Andreas



DorisMihokovic
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RE: Wohnungseigentum Keller

Beitrag von DorisMihokovic » 22.01.2003, 16:28

Der Keller faellt vermutlich nicht unter Wohnungseigentum, sondern unter Miteigentum, wie z. B. auch das Stiegenhaus. Fuer die gemeinsamen Teile gelten die vereinbarten Benuetzungsregelungen bzw. die Hausordnung.

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RE: Wohnungseigentum Keller

Beitrag von JUSLINE » 22.01.2003, 16:52

Herzlichen Dank für die rasche Antwort.



Ist dies auch der Fall, wenn jeder Miteigentümer ein eigenes Kellerabteil hat.



Grund: Ein Miteigentümer und auch unsere Hausverwaltung behaupten, daß ein aufgestellter Wäschetrockner in einem Kellerabteil, welches nur dem Eigentümer zugänglich ist, gesetzlich ohne Zustimmung der Miteigentümer nicht erlaubt sei. Was ist da dran? Ist dann auch ein aufgestellter Kühlschrank zustimmungsbedürftig?



Herzlichen Dank nochmals für Ihre Antwort.



MfG

Widmann Andreas

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RE: Wohnungseigentum Keller

Beitrag von JUSLINE » 06.02.2003, 17:55

Was ich zu diesem Thema weiß: es gibt feurpolizeiliche Bestimmungen, was ich Keller gelagert werden darf und was nicht, wahrscheinlich bei der Feuerwehr an sich zu erfrage. Wir z.B. dürfen keine leicht entflammbaren Dinge lagern, es gibt scheinbar auch Kontrollen.



Zu Deiner Frage nur eine Vermutung: vielleicht wegen möglicher Schimmelbildung? An sich bin ich der Meinung, dass es schriftliche Formulierung geben müßte, was im keller erlaubt ist und was nicht (bei der Hausverwaltung)



gruß

Maria

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