Übergabsvertrag
Verfasst: 19.01.2003, 16:01
Im rahmen der Übergabe eines Wohnhauses von den Eltern an die Kinder ist beabsichtigt, Wohnrecht und Fruchtgenuss zu vereinbaren.
Meine Frage wäre nun:
Sind im Vertrag beide Punkte anzuführen oder ist im Fruchtgenuss das Wohnrecht inkludiert, so daß die Festschreibung des Fruchtgenusses alleine ausreichend ist?
Meine Frage wäre nun:
Sind im Vertrag beide Punkte anzuführen oder ist im Fruchtgenuss das Wohnrecht inkludiert, so daß die Festschreibung des Fruchtgenusses alleine ausreichend ist?