ich möchte ein neues Auto kaufen. Der Händler hat mir seinen Kaufvertrag samt AGBs zugesendet und damit habe ich ein paar Probleme:
- In den AGBs gibt es einige Klauseln, die auf andere Punkte verweisen welche es aber entweder nicht gibt oder im Zusammenhang keinen Sinn ergeben. Fairerweise muss man sagen, dass man sich mit etwas Phantasie bei manchen Verweisen schon zusammenreimen kann was beabsichtigt ist, aber sollen AGBs nicht alles möglichst klar regeln?
1. Frage: Was wenn ich mich, oder meinetwegen auch der Händler, auf so einen Absatz beziehen muss, bei dem unklar ist was genau die Referenz ist, ist dann der ganze Absatz dann ungültig?
- Zitat Ziffer 6.6: "6.6 Schlägt die - unter Beachtung vorstehender Ziffer 6.4 geltend gemachte - Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Garantienehmer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Garantienehmer von Porsche Austria ausschließlich die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen. Ziffer 6.5 f gilt entsprechend."
Anmerkungen- Ziffer 6.4 erlaubt dem Hersteller zu entscheiden ob ein Ersatzteil getauscht, Instand gesetzt oder das ganze FZ ausgetauscht wird. Ok.
- 2. Frage: Würde ich mit Pkt. 6.6 darauf verzichten das Fahrzeug zu wandeln, schließlich stimme ich zu, dass es worst case jedenfalls ausgetauscht wird?
- 3. Frage: Ziffer 6.5 f gibt es nicht. Wie damit umgehen? 6.5 ist in sechs Unterpunkte aufgeteilt. Bei 6.5 steht einleitend "Für die Abwicklung der unter Ziffer 6.4 genannten Rechte gilt Folgendes:", dann kommen die sechs Unterpunkte.
Vielleicht ist mit "f" der sechste Unterpunkt gemeint, weil 6. Buchstabe? Dieser lautet: "6.5.6 Liefert Porsche Austria aufgrund eines Garantieanspruches ein neues Fahrzueug, so kann Porsche Austria vom Garan-tienehmer Rückgabe des mangelhaftgen Fahrzeugs und Zahlung einer angemessenen Entschädigung für die Nutzung des zurückgegebenen Fahrzugs verlangen. Die Rücknahme des mangelahften Fahrzeugs sowie die Lieferung eines neuen Fahrzeugs erfolgen ausschließlich in dem Händelerbetrieb desjenigen autorisierten Audi Partners der das zurückgegebene Fahrzeug verkauft bzw. erstmalig zugelassen hat".
- Es gibt noch weitere Punkte die mich stören aber die man hoffentlich ausdiskutieren kann.
4. Frage: Wenn nichts extra angegeben ist, steht dann der Kaufvertrag in der Rangfolge über den AGBs?