Kanalbenützungegebühr - Wucher
Verfasst: 26.04.2023, 13:18
Obwohl ich dem Magistrat der Stadt Salzburg nachgewiesen habe, dass ich das Wasser von unserem Teich in einen eigens gebauten Sickerschacht versickere u. die genaue Entnahme aus der Stadtwasserleitung protokolliert hatte, wollen sie für eine Nichtleistung 2,48 € Kanalbenützungsgebühr abzocken. Außerdem gibt es ein Empfehlung eines Landesbeamten das Wasser nicht in das Kanalsystem zu pumpen.
1) Gibts Beispiele anderer Gemeinden, die keine Kanalgebühr für Teiche verlangen, damit ich mit dem Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung Art. 7. (1) argumentieren kann?
2) Gibts einen "Wucher" oder "sittenwidrigkeits" Paragraphen, wo festgelegt ist, dass keiner für eine Nichtleistung eine Gebühr verrechnen darf?
3) Gibts höchstgerichtliche Enscheidungen zu dem Thema?
4) Gibts einen §, der sittenwidrige Landesgesetze (Geld für Nichtleistung) aushebelt?
Danke!
1) Gibts Beispiele anderer Gemeinden, die keine Kanalgebühr für Teiche verlangen, damit ich mit dem Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung Art. 7. (1) argumentieren kann?
2) Gibts einen "Wucher" oder "sittenwidrigkeits" Paragraphen, wo festgelegt ist, dass keiner für eine Nichtleistung eine Gebühr verrechnen darf?
3) Gibts höchstgerichtliche Enscheidungen zu dem Thema?
4) Gibts einen §, der sittenwidrige Landesgesetze (Geld für Nichtleistung) aushebelt?
Danke!