Geld im Jahr 2014 verliehen, jetzt verjährt ?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
fredi
Beiträge: 1
Registriert: 24.04.2023, 10:35

Geld im Jahr 2014 verliehen, jetzt verjährt ?

Beitrag von fredi » 24.04.2023, 10:46

Hallo zusammen,

ich habe 2014 meiner damaligen Freundin 45000.- Euro geliehen. Als ich es jetzt nach 9 Jahren zurück haben wollte bekam ich als Antwort, "das ich nichts schriftlich habe und das der Anspruch nach 3 Jahren verjährt sei". Stimmt es das ich jetzt durch die Finger schaue, da ich nichts schriftlich habe ?



Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Geld im Jahr 2014 verliehen, jetzt verjährt ?

Beitrag von Hank » 26.04.2023, 01:23

...nach 3 Jahren verjähren an sich nur Forderungen des täglichen Lebens; so ein (Liebes-)Darlehen wurde sicher auf unbestimmte Zeit gewährt, wobei ein Darlehensvertrag formfrei, also auch mündlich abgeschlossen werden kann...

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Geld im Jahr 2014 verliehen, jetzt verjährt ?

Beitrag von alles2 » 26.04.2023, 01:33

Hatte schon ungeduldig darauf gewartet, dass Du reagierst, weil

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=9114

;-)

Und ja, die Verjährung tritt bei Darlehensforderungen nicht nach 3 Jahren ein. Nach der langen Verjährungsfrist von 30 Jahren kann man jedoch nichts mehr gerichtlich erwirkt werden. Allerdings beachte: Kündigt jemand an, das Geld entgegen der Vereinbarung nicht zurückzahlen zu wollen, kann innerhalb der kurzen Verjährungsfrist von 3 Jahren wegen Schadensersatz geklagt werden. Hier ein kleiner Überblick über die Verjährungsfristen:

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/V/Seite.991339.html

Selbst wenn es keinen Schuldschein oder ähnliches gibt, muss die Sache nicht aussichtslos sein. Ein aussagekräftiger Verwendungszweck im Überweisungsbeleg kann einem den Kopf aus der Schlinge ziehen, sofern keine Gegenleistung für den privaten Kredit erkennbar ist.

Solltest Du mit dieser Aufklärung ein Umdenken beim Schuldner bewirken können, solltest Du Dir das nachträglich schriftlich geben lassen, dass sie Dir das Geld schuldet, damit Du was in der Hand hast. Folgt sie dem nicht, könntest sie insofern in die Bredouille bringen, als dass Du auf ihren geäußerten Unwillen der Rückzahlung hin sonst klagen würdest.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Geld im Jahr 2014 verliehen, jetzt verjährt ?

Beitrag von Hank » 26.04.2023, 18:21

...jaja, das Schönste am Internet ist der Müll darin...

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Geld im Jahr 2014 verliehen, jetzt verjährt?

Beitrag von alles2 » 26.04.2023, 19:43

Ich kenne eben meine Pappenheimer! Damit das Forum nicht zur Mistgstettn verkommt, könntest Dich als Müllbrigadier betätigen. Du weißt ja, alles ist vergänglich!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Geld im Jahr 2014 verliehen, jetzt verjährt ?

Beitrag von Hank » 08.05.2023, 01:18

...was interessiert mich mein Geschwätz von gestern...

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 47 Gäste