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Strafe für Anbieten von Falschgeld

Verfasst: 19.04.2023, 19:04
von Waldkatzi
Mit welcher Strafe muß man rechnen, wenn man Falschgeld zum Verkauf anbietet?

Nein, die Frage ist nicht ernst gemeint und ich finde es gut, daß das offenbar ein offenes Forum ist. Aber die tausenden Falschgeldangebote nerven schon ein wenig und sind in einem Rechtsforum besonders deplatziert. Ich frage mich ja ohnehin immer wieder bei solcher und ähnlich dämlicher Reklame, wie kann das sein, daß sich das für den, der das macht bzw. in Auftrag gibt, auszahlt?!? Wer fällt auf so einen Mist denn noch herein?

Re: Strafe für Anbieten von Falschgeld

Verfasst: 19.04.2023, 23:12
von alles2
Man braucht nicht glauben, dass jeder Internet-User vernunftbegabt ist. Und glaube mir, die international agierenden Dealer wissen ganz genau, was sie tun. Die Luft im Darknet wird immer dünner, weil die Konkurrenz nicht schläft. Wer sein Geschäftsmodell auf originelle Weise nach außen verlagern kann (offen zugängliches Internet, Messenger-Dienste usw.), kann sich nicht nur von der Masse abheben, sondern auch mehr verlangen. Für andere ist der Boden im Darkweb schon heiß geworden ist, weil immer mehr Darkshops auffliegen. Welcher Methoden man sich dazu u.a. bedient (z.B. Suchmaschinenoptimierung des eigenen Web-Shops), wurde hier beschrieben:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=18617&p=48065#p48054

Darüber hinaus stellt dieses öffentliche Bewerben für potentielle Kunden und Konsumenten einen leichteren Zugang zum Schwarzmarkt, die sonst keine Ahnung von den dunklen Kanälen haben.