Frage zur Haftung in einer KG
Verfasst: 17.04.2023, 11:24
Hallo!
Der Komplementär in einer KG haftet ja unbeschränkt, also mit seinem gesamten Vermögen. Was passiert wenn der Komplementär noch einen anderen Firmenanteil, z.B. einen Anteil in einer GmbH, zu seinem Vermögen zählt? Haftet er dann auch mit diesem anderen Firmenanteil der nichts mit der KG zu tun hat?
Wenn ja, was passiert dann im Haftungsfall mit diesem GmbH-Anteil?
Danke im Voraus
Der Komplementär in einer KG haftet ja unbeschränkt, also mit seinem gesamten Vermögen. Was passiert wenn der Komplementär noch einen anderen Firmenanteil, z.B. einen Anteil in einer GmbH, zu seinem Vermögen zählt? Haftet er dann auch mit diesem anderen Firmenanteil der nichts mit der KG zu tun hat?
Wenn ja, was passiert dann im Haftungsfall mit diesem GmbH-Anteil?
Danke im Voraus