Frage zur Haftung in einer KG

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Marc S.
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Frage zur Haftung in einer KG

Beitrag von Marc S. » 17.04.2023, 11:24

Hallo!

Der Komplementär in einer KG haftet ja unbeschränkt, also mit seinem gesamten Vermögen. Was passiert wenn der Komplementär noch einen anderen Firmenanteil, z.B. einen Anteil in einer GmbH, zu seinem Vermögen zählt? Haftet er dann auch mit diesem anderen Firmenanteil der nichts mit der KG zu tun hat?

Wenn ja, was passiert dann im Haftungsfall mit diesem GmbH-Anteil?

Danke im Voraus



Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Frage zur Haftung in einer KG

Beitrag von Hank » 26.04.2023, 01:40

…kommt drauf an, was im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde, wer den Geschäftsanteil wie und um wie viel übernehmen darf, weil meistens will man ja keine wildfremden Erwerber in der Firma…

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