Welches Zubehör darf man am Paintball Markierer anbauen?

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Das_Pseudonym
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Welches Zubehör darf man am Paintball Markierer anbauen?

Beitrag von Das_Pseudonym » 15.04.2023, 22:35

Guten Abend
Grüsse liebes alles2. Wie bereits erwähnt wollte Ich fragen welches Zubehör darf man am Paintball Markierer anbauen?
Meines wissens in der Paintball Markierer ein Spielzeug und somit keine Waffe. Das Thema führen ist ein anderes.
Aber wie sieht es aus mit Schalldämpfer? Gut ein Hersteller verkauft Produkte die vorne einen Schallveränderer drauf haben scheinbar ohne Probleme.
Genauso wie sieht es mit einen Laser aus?
THX!



Waldkatzi
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Re: Welches Zubehör darf man am Paintball Markierer anbauen?

Beitrag von Waldkatzi » 16.04.2023, 09:57

Das_Pseudonym hat geschrieben:
15.04.2023, 22:35
Guten Abend
Grüsse liebes alles2. Wie bereits erwähnt wollte Ich fragen welches Zubehör darf man am Paintball Markierer anbauen?
Meines wissens in der Paintball Markierer ein Spielzeug und somit keine Waffe. Das Thema führen ist ein anderes.
Aber wie sieht es aus mit Schalldämpfer? Gut ein Hersteller verkauft Produkte die vorne einen Schallveränderer drauf haben scheinbar ohne Probleme.
Genauso wie sieht es mit einen Laser aus?
THX!
Wenn die Teilnehmer keine Schutzbrille gegen den Laser haben, sollte man den nicht auf sie richten. Aber das sage ich aus medizinischer Überlegung, nicht aus rechtlicher. Auch einen ganz normalen Laserpointer Klasse irgendwas und super harmlos würde ich nie so einsetzen, daß ich nicht verhindern kann, daß ich doch ins Auge eines Menschen oder Tieres treffe. Im Hörsaal kann man das gut kontrollieren, auf einem (simulierten) Schlachtfeld weniger.

Sonst steht dem Vorhaben meines Wissens waffenrechtlich nichts entgegen, man darf (seit länger Zeit schon) auch an echte Waffen Licht und Laser montieren. Schalldämpfer an echte Waffen nur als aktiver Jäger. Darüber, was man an Spielzeug anbringen darf, sagt das Waffengesetz nichts, auch nicht über das Führen von Spielzeug. In der Öffentlichkeit wird man das Zeug in aller Regel aber tunlichst nicht oder zumindest nicht sichtbar führen, weil man damit Leute bedrohen könnte. Das gilt auch für alle anderen (auch echten) Waffen, also solche, die keine Schußwaffen sind und die man daher führen darf, z.b. Dolche, Schwerter, Säbel usw. Ausnahmen von der generellen Erlaubnis, Waffen in der Öffentlichkeit zu führen für (EU-)Staatsbürger, die älter als 18 Jahre sind und gegen die kein Waffenverbot vorliegt und die sich nicht in einer Waffenverbotszone bewegen, wären von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich im Jagdgesetz zu finden, was insbesondere jagdübliche Waffen wie z.b. Hirschfänger und Saufeder bei jagdrevierdurchstreifenden Nichtjägern betrifft.

Ein echter Schalldämpfer ist allerdings als solcher schon ein verbotener Gegenstand - auch wenn er nicht montiert ist, also wird man Spielzeug-Schalldämpfer-Attrappen verwenden. Da die Spielzeugwaffen keinen wirklich lauten Knall abgeben, muß der Schalldämpfer ja keinen Schall dämpfen, sondern nur so aussehen, als wäre er ein Schalldämpfer. Einen echten Schalldämpfer bekommt man aber ohnehin in der seriösen kommerziellen Welt nicht einfach so, sozusagen "versehentlich" verkauft.

Ich würde mich an Deiner Stelle aber noch in einschlägigen Foren informieren. Die, die Paintball und Airsoft gewerblich oder intensiv als Hobby betreiben, wissen über die Gesetze, die sie betreffen, sicherlich gut bescheid.

alles2
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Re: Welches Zubehör darf man am Paintball Markierer anbauen?

Beitrag von alles2 » 16.04.2023, 13:27

Vieles stimmt, aber nicht ganz. Durch § 45 Z 3 WaffG (Waffengesetz) und der Punkt 9 der Anlage 1 der Spielzeugverordnung (SpV) fällt ein Paintballmarkierer weder unter Waffe noch unter Spielzeug. Daher gibt es die Softairwaffenverordnung (SWV). Zubehör als wesentliches Bestandteil könnten nur bei genehmigungspflichtigen Waffen unzulässig sein und wären zu melden (§ 23 Abs.3 WaffG). Laser als Ziellicht durfte man zwar seit eh und jäh auf Faustfeuerwaffen verwenden, doch erst seit der umfangreichen Novelle des Waffengesetzes im Jahr 2019 auch auf Langwaffen, da in § 17 Abs.1 Z 5 WaffG der Verbot eines Gewehrscheinwerfers rausgenommen wurde. Eine Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles (Schalldämpfer) ist demnach weiterhin nicht erlaubt, wobei es mit Abs.3b für Jäger eine gesonderte Bestimmung gibt. So weit ich im Bilde bin, sind wegen einer potentiellen Verletzung der Netzhaut auf Paintballanlagen derartige Hilfsmittel wie Nachtsichtgeräte mit IR-Licht ohnehin meist unerwünscht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Waldkatzi
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Re: Welches Zubehör darf man am Paintball Markierer anbauen?

Beitrag von Waldkatzi » 17.04.2023, 10:00

alles2 hat geschrieben:
16.04.2023, 13:27
Vieles stimmt, aber nicht ganz.
Ich bin als juristischer Laie mit dem Grad an inhaltlicher Kongruenz eigentlich zufrieden.
alles2 hat geschrieben:
16.04.2023, 13:27
So weit ich im Bilde bin, sind wegen einer potentiellen Verletzung der Netzhaut auf Paintballanlagen derartige Hilfsmittel wie Nachtsichtgeräte mit IR-Licht ohnehin meist unerwünscht.
Das freut mich zu hören.

Es bleibt mir noch der (vielleicht eh selbstverständliche, aber hiemit der Vollständigkeit halber wiederholte) technische Hinweis, daß Infrarot-Laser im Vergleich zu sichtbaren Lasern keinen Lidschluß-Reflex auslösen und daher bei gleicher Leistung wesentlich gefährlicher sind und daher auch zu Recht und vernünftiger Weise in gefährlichere Klassen eingestuft werden. Für (starke) Scheinwerfer müßte das analog auch gelten. Ein flüchtiger Blick in einen Infrarotscheinwerfer mit moderater Leistung wird wohl ohne Folgen bleiben, aber wenn jemand mit einem Feldstecher das seltsame "feindliche" Gerät (einen IR-Scheinwerfer) beobachten will, bündelt er sich das halt dann mitunter doch zu sehr auf seine Netzhaut, eben ohne es rechtzeitig zu bemerken, was eben das grundsätzlich Gefährliche an Infrarot im Vergleich zu sichtbarem Licht ist - auch wenn wir als langjährige Nutzer von Fernseher-Fernbedienungen nicht unbedingt gewohnt sind daran zu denken, daß Infrarot gefährlich sein kann.

alles2
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Re: Welches Zubehör darf man am Paintball Markierer anbauen?

Beitrag von alles2 » 17.04.2023, 14:52

Mein vorheriger Beitrag bezog sich nicht rein auf Dich, sondern auch auf den Inhalt des Fragestellers, weshalb ich ergänzend eingeschritten bin. Das betrifft eben Klarstellungen zum Spielzeug und Laser; und dass Schalldämpfer bei Waffen relevant sind.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Waldkatzi
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Re: Welches Zubehör darf man am Paintball Markierer anbauen?

Beitrag von Waldkatzi » 17.04.2023, 15:18

alles2 hat geschrieben:
17.04.2023, 14:52
Mein vorheriger Beitrag bezog sich nicht rein auf Dich, sondern auch auf den Inhalt des Fragestellers, weshalb ich ergänzend eingeschritten bin. Das betrifft eben Klarstellungen zum Spielzeug und Laser; und dass Schalldämpfer bei Waffen relevant sind.
Ja, freilich, das hab ich mir eh so gedacht und bedanke mich dafür!

(Deine Präzisierung, daß Laser/Licht an Faustfeuerwaffen auch vor der letzten größeren Reform schon nicht verboten waren, habe ich als zarten Hinweis darauf interpretiert, daß Du vermutlich auch meinen Beitrag(sversuch) mit-gemeint bzw. mitkorrigiert hast.)

Das_Pseudonym
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Re: Welches Zubehör darf man am Paintball Markierer anbauen?

Beitrag von Das_Pseudonym » 17.04.2023, 15:55

Wenn die Teilnehmer keine Schutzbrille gegen den Laser haben, sollte man den nicht auf sie richten.
Er soll das Zielen erleichtern nicht jemanden Blind machen (hoffentlich).
auf einem (simulierten) Schlachtfeld
Ach es geht bei mir eher darum im Garten auf Harmlose Kartons zu schiessen. (Bevor es wieder aufkommt dadurch wird niemand gefährdet.)
auch an echte Waffen Licht und Laser montieren.
Wow das mit den Laser wusste Ich nicht. Bei unseren Nachbarn darf es ja nicht mal ein Licht sein. :lol:
Da die Spielzeugwaffen keinen wirklich lauten Knall abgeben
Aus der Praxis kann Ich sagen das Ich da anderer meinung bin. Ich habe bis jetzt (Wetter bedingt) Indoor geschossen und nach den ersten 2 Schüssen sofort meine Ohrstöpsel rein gemacht sonst wäre Ich bei einen Hörsturz gelandet. Also Laut ist das teil schon!
Einen echten Schalldämpfer bekommt man aber ohnehin in der seriösen kommerziellen Welt nicht einfach so, sozusagen "versehentlich" verkauft.
Meines wissens gibt es keine Schalldämpfer für Paintball Markierer aber dank eines 3D Druckers ist ja heute nichts mehr unmöglich. Mir geht es darum wenn Ich im Garten Dosen unschädlich mache was besser ist mit und die Nachbarn bekommen nichts mit oder ohne und potentiell das jemand die Wega ruft. :shock:
in einschlägigen Foren
Ach die sperren einen schneller als das man Spielzeug rufen kann! :evil:
Auf Menschen schiessen ist dort ja kein Problem aber wehe es geht gegen unbewaffnete Pappkameraden. :roll:
Eine Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles (Schalldämpfer) ist demnach weiterhin nicht erlaubt, wobei es mit Abs.3b für Jäger eine gesonderte Bestimmung gibt.
Bei einer "echten" Schusswaffe ist mir das klar aber bei einen Paintball Markierer?
Paintballanlagen
Ich beschränke mich auf bereits tote Gegenstände zu schiessen!
Ich habe derzeit sowieso kein Equitment für IR daher würde Ich es auch nicht benutzen. Man darf bei einen Laser nicht vergessen das auch das Licht welches von einen reflektierenden Gegenstand abstrahlt gefährlich sein kann für sich selber.
Mir geht es eher darum ob ein Laser/ Schalldämpfer an einen Paintball Markierer erlaubt/ verboten ist. Bei letzteren bin Ich mir unsicher.

Waldkatzi
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Re: Welches Zubehör darf man am Paintball Markierer anbauen?

Beitrag von Waldkatzi » 17.04.2023, 21:10

Du solltest "alles2" und mich vielleicht nicht zitiertechnisch in einen Topf werfen - ich bin nur interessierter Laie, aber da ich finde, daß das Forum viel Potential hat, bemühe ich mich trotzdem, es zumindest zu beleben. Außerdem finde ich die Sache - Jus - an sich interessant, nicht immer erfreulich, sehr oft sogar extrem unerfreulich, aber zumindest doch fast immer interessant.

Gehe ich recht in der Annahme, daß eine Schalldämpfer-Attrappe (ein "Anscheins-Schalldämpfer", würde man in Deutschland sagen) ein Spielzeug ist (oder jedenfalls nichts waffenrechtlich relevantes)? Also kein relevantes Teil einer Waffe und kein verbotener Gegenstand?

Von der Technik her würde ich ja vermuten, daß so eine Spritzguß - Plastikhülse (...oder 3D-gedruckt) erstens mangels interner Kammern den Schall eines echten Schusses gar nicht wesentlich dämpfen würde und zweitens durch die Druckwelle beim ersten scharfen Schuß zerstört wird, wenn das wirklich ein Wahnsinniger an ein echtes Gewehr schrauben sollte. Aber das vermute ich halt mal so als Laie ins Blaue, das sind für mich rechtliche Feinheiten, wo ich mich keine Vermutung zu äußern traue - nur eine Meinung, wie es meinem Empfinden nach sein sollte. Wenn man sich nicht völlig sicher ist, sollte man nichts riskieren. Generell wird im Waffenrecht recht scharf geurteilt, kommt mir vor - wobei ich das bei der Thematik durchaus gar nicht ganz unangemessen finde. Aber für den dem Waffenrecht und den Waffenbehörden unterworfenen Bürger bedeutet das, daß er sich meiner Einschätzung nach vielleicht noch mehr als in anderen Gebieten (z.b. bei möglichen Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr) unbedingt aus waffenrechtlichen Grauzonen tunlichst komplett heraushalten sollte.

Was man in diversen Sendungen sieht und auch nicht zuletzt hier im Forum liest, auch was mir Kollegen erzählen usw. bestärkt mich in meiner Strategie, unter allen Umständen ein bestmöglichstes Verhältnis zu meinen Nachbarn zu pflegen. Ich möchte jetzt die Anwälte nicht arbeitslos machen, aber die Einschränkungen und Kompromisse, die man für zufriedene Nachbarn vielleicht in Kauf nehmen muß, sind wohl nichts gegen die Hölle einer verfeindeten Nachbarschaft. Wenn das irgendwie geht, würde ich sie also vielleicht zumindest schonend auf das geplante Kartonmassaker in Deinem Garten vorbereiten.

Danke für die Aufklärung mit dem Knall von Paintball. Ich hätte nicht gedacht, daß das so laut ist, aber ich hab das ja auch noch nicht gemacht. Die Firma hat so was mal gemacht, aber ich hab mich davor gedrückt, durch geschickt gewählten Urlaub. Die Airsoft-Sachen scheinen mir schon sehr leise zu sein, aber das ist was anderes und vielleicht irre ich mich auch da und das kommt in den Videos nicht so rüber, wie es in echt klingt. Aha! Jetzt verstehe ich das auch mit dem Schalldämpfer, Du hättest wirklich gern eine schalldämpfende Wirkung und nicht nur die "martialisch bösartige" Optik? Wenn es so laut knallt, wird auch ein nennenswerter Luftdruck dahinter stecken, somit wird das nicht nur eine völlig funktionslose Attrappe sein können. Eine Größenordnung wird in der Stärke der Druckwelle zwar noch immer zwischen einer Paintball-Waffe und einer Schußwaffe liegen, aber der technische Spielraum wird enger. Hm... Vielleicht doch besser die Nachbarn schon im Vorfeld zu einem Gartenfest einladen und sich auf bestimmte Zeiten einigen?

PS: Ich hab kurz nachgeschaut... Paintball wird mit 300 bar betrieben? Dann war ich mit der Größenordnung nicht so weit daneben, wenn man bei Schußwaffen je nach Kaliber in der Kammer so um die 3500 bar hat. Ganz schön heftig. Ich möchte nicht mit Deinen Kartons tauschen!

alles2
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Re: Welches Zubehör darf man am Paintball Markierer anbauen?

Beitrag von alles2 » 18.04.2023, 00:51

Rechtlich würde ich wegen § 1 Abs.1 SpV einfach behaupten, dass so eine Attrappe nicht als Spielzeug zu werten wäre, da es nicht zu den Produkten gehört, "die – ausschließlich oder nicht ausschließlich – dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden".
Zuletzt geändert von alles2 am 19.04.2023, 01:35, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Das_Pseudonym
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Re: Welches Zubehör darf man am Paintball Markierer anbauen?

Beitrag von Das_Pseudonym » 18.04.2023, 07:40

wenn das wirklich ein Wahnsinniger an ein echtes Gewehr schrauben sollte.
:roll: In den USA haben das Leute gemacht und es funktioniert auch bei scharfen Waffen. In meinen fall geht es NUR um einen Paintball Markierer.
Airsoft
Es ist Paintball das ist was anderes. :wink:
Wenn es so laut knallt, wird auch ein nennenswerter Luftdruck dahinter stecken
Der grosse bis zu 40J. Der kleine Markierer "nur" bis zu 16. 8)
Paintball wird mit 300 bar betrieben?
Du kannst mit Druckluft und oder Co2 arbeiten. In meinen fall ist es letzteres. Keine ahnung wie viel Bar so eine Kapsel hat.
Ich möchte nicht mit Deinen Kartons tauschen!
Ach solange du nicht über unseren Gartenzaun steigst ohne Eingeladen zu sein wird dich nichts treffen.

Waldkatzi
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Re: Welches Zubehör darf man am Paintball Markierer anbauen?

Beitrag von Waldkatzi » 19.04.2023, 16:39

Das_Pseudonym hat geschrieben:
18.04.2023, 07:40
In den USA haben das Leute gemacht und es funktioniert auch bei scharfen Waffen. In meinen fall geht es NUR um einen Paintball Markierer.
Das ist schlecht, denn wenn solche Paintballschalldämpfer mitunter an echten Waffen funktionieren könnten, dann würde ich so ein Teil wirklich als verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz betrachten und die Finger davon lassen, so etwas zu bestellen oder zu bauen.

Dafür kann ich den Laser sehr empfehlen: Du siehst selber, wie Du zielst und ob Du kurz vor dem Schuß verreißt und vorallem kann das ein Beobachter auch sehen. Und man kann natürlich auch zielen, ohne über Kimme und Korn schauen zu müssen.
Das_Pseudonym hat geschrieben:
18.04.2023, 07:40
Ach solange du nicht über unseren Gartenzaun steigst ohne Eingeladen zu sein wird dich nichts treffen.
Nein, das wollte ich damit nicht ankündigen, nur andeuten, daß ich einer Einladung, in Deinem Garten als bewegliches Ziel zu fungieren aller Voraussicht nach leider absagen muß, wegen ...äh... Migräne. ;-)

Ich hoffe, das ist auch ohne Schalldämpfer nicht zu laut - in einer Halle ist ja immer alles lauter als im Freien.

Viel Spaß und viel Glück mit den Nachbarn!

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