Kündigung von der Rechtschutzsversicherung

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Simone0108
Beiträge: 7
Registriert: 20.06.2022, 17:21

Kündigung von der Rechtschutzsversicherung

Beitrag von Simone0108 » 13.04.2023, 18:54

Hallo zusammen!
Wir haben eine Rechtschutzversicherung , die uns mitten in einem Ablauf kündigt.wie geht sowas?



kidpoker20
Beiträge: 2
Registriert: 15.11.2022, 18:44

Re: Kündigung von der Rechtschutzsversicherung

Beitrag von kidpoker20 » 13.04.2023, 20:03

Die Rechtsschutzversicherung darf dich nach einem Schaden kündigen. Das gilt natürlich auch umgekehrt.

Der aktuelle Schaden ist aber natürlich noch voll versichert.

Simone0108
Beiträge: 7
Registriert: 20.06.2022, 17:21

Re: Kündigung von der Rechtschutzsversicherung

Beitrag von Simone0108 » 13.04.2023, 21:14

Vielen Dank! Man muss jetzt also eine neue Versicherung abschließen? Greift diese dann schon im nächsten Schaden?

julieb
Beiträge: 19
Registriert: 27.03.2021, 09:33

Re: Kündigung von der Rechtschutzsversicherung

Beitrag von julieb » 14.04.2023, 11:02

Nachdem man keine RS haben muss, müssen Sie auch keine neue abschließen. Außer, sie wollen eine haben...diese gilt dann nach Ablauf der in den jeweiligen Vertragsgrundlagen (Versicherungsbedingungen) geregelten Wartezeiten.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Kündigung von der Rechtsschutzversicherung

Beitrag von alles2 » 14.04.2023, 12:35

Das mit der Wartefrist und mehr findet man auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15440

In dem Fall wollte der Versicherer einen Schaden nicht übernehmen und der Versicherungsnehmer hatte ganze Überzeugungsarbeit geleistet. Man muss doch nicht alles hinnehmen, was die Versicherung behauptet. Es wird dort auch erwähnt, wie man im Zweifelsfall vorgehen könnte. Der Konsumentenschutz der AK kennt die Tricks der Versicherer und geht gegen deren Vertragsbestimmungen immer wieder erfolgreich vor:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/AchtungFalle/Klauseln_in_der_Rechtsschutzversicherung_.html

Bei Dir geht es um eine Kündigung, was noch eine Stufe höher ist und die unzulässig sein könnte. Daher ist es schlichtweg nicht richtig, dass die Versicherung einen nach einem Schadensfall einfach so kündigen kann. Wenn, dann sollte das zumindest in den Vertragsklauseln verankert sein. Uns selbst da wäre zu klären, ob diese zulässig sind. Denn das tut es nicht immer:

https://verbraucherrecht.at/unzulaessige-kuendigung-der-rechtsschutzversicherung/3468

Eine Versicherer-seitige Kündigung könnte auch mit dem Problem einhergehen, dass man von anderen Versicherungen abgelehnt wird. Daher die Unterlagen überprüfen oder überprüfen lassen und im Bedarfsfall gegen die Kündigung vorgehen. Wo kämen wir da hin, wenn man brav die Prämien bezahlt und nach einem gemeldeten Schadenfall aus der Versicherung rausgeworfen wird. Auch von aggressiven Geschäftspraktiken wie, dass sich das versicherte Risiko negativ entwickelt hätte und und der Vertrag zum nächsten Anlassfall gekündigt werden würde, sollte man sich nicht beeindrucken lassen und dient lediglich dazu, dass der Kunde bewegt wird, selbst den (alten) Vertrag aufzulösen.
Die außerordentliche Kündigung wäre grundsätzlich berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer vertragsbrüchig ist. Das gilt umgekehrt ebenso bei einer Schadensfallkündigung, weshalb er die Versicherung wechseln kann, wenn das Versicherungsunternehmen einen Schadensfall nicht ordentlich abschließt (z.B. erst nach langem Zaudern oder der ausgezahlte Betrag nur widerwillig oder in Teilen ausgezahlt wurde).

Noch kennen wir den offiziellen Grund für die Kündigung nicht. Vielleicht endet einfach nur die vereinbarte Vertragslaufzeit von unter einem Jahr, die dann nicht automatisch verlängert werden dürfte (Ablaufkündigung), und es überschneidet sich zufällig während eines laufenden Verfahrens. Oder es gibt einen auf langfristige (ab 3 Jahre) bzw. unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag, weshalb von beiden Seiten nach 3 Jahren oder jedes darauffolgende Jahr zur Hauptfälligkeit vorzeitig gekündigt werden kann (Kündigungsfrist 1 bis 3 Monate).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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