Rückzahlung der COVID-Strafen rechtlich möglich

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tellme2
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Rückzahlung der COVID-Strafen rechtlich möglich

Beitrag von tellme2 » 13.04.2023, 17:10

Im Zuge des Regierungsübereinkommens zwischen ÖVP und FPÖ in Niederösterreich wurde ein erheblicher Betrag für die Rückzahlung von Covidstrafen reserviert.
Ich dachte immer, dass rechtskräftig abgeschlossene Verwaltungsverfahren nicht mehr aufgemacht werden können und daher nach der Bezahlung der Strafe eine Änderung nicht mehr möglich ist. Gilt meines Wissens auch für bezahlte Organmandate.
Ist diese Maßnahme also lediglich eine Verarschung des Stimmviehs (hauptsächlich der FPÖ-Wähler), müssten dazu Gesetze vom Bund geändert werden oder gibt es eine solche Möglichkeit tatsächlich?
Ich danke im Voraus für erhellende Meinungen.

Liebe Grüße
Tellme



Hank
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Re: Rückzahlung der COVID-Strafen rechtlich möglich

Beitrag von Hank » 15.04.2023, 04:10

…Politiker sind zugleich auch oberste, weisungsfreie Entscheidungsorgane der Verwaltung und können daher per Verordnung, Erlass, Weisung im Rahmen der Gesetze das tun, wofür sie gewählt wurden, nämlich regieren, also Macht ausüben…

alles2
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Re: Rückzahlung der COVID-Strafen rechtlich möglich

Beitrag von alles2 » 16.04.2023, 14:31

Weil es eben verfassungsrechtlich nicht leicht umsetzbar wäre, möchte man auf den Umweg eines (länderautonomen) Fonds gehen oder eine Zahlung des Landes über die Privatwirtschaftsverwaltung (wie in NÖ schon beim Strompreisrabatt) vornehmen. Wer weiß, ob es überhaupt in die Umsetzung kommt, da wir den Rechnungshof, dem es nicht schmecken könnte, haben. Vornehmen kann man sich ja viel, wenn es um das Gewinnen von Wählerstimmen geht.

Ich vergleiche die Situation damit, wie wenn eine Firma an zig Kunden eine unberechtigte Rechnung schicken würde. Ein Teil davon würde brav zahlen, weil sie nicht merkt, dass da was nicht stimmt. Somit gilt es praktisch als akzeptiert und man wird nur schwer wieder zu seinem Geld kommen, falls es überhaupt noch wer aufgreifen sollte.
Ein anderer Teil lässt es nicht auf sich sitzen und reklamiert oder bezahlt unter Vorbehalt. Freilich hat man dann realistischere Chancen, keine finanziellen Schaden erleiden zu müssen.

Die Strafen waren bis zum Zeitpunkt der Aufhebung geltendes Recht und wurden nicht rückwirkend aufgehoben. Auch über die COFAG wurden COVID-Förderungen über privatrechtliche Vereinbarungen nur auf Antrag gewährt, womit ein Vertrag zwischen dem Antragsteller und der GmbH des Bundes zustandekam. Da es keinen Bescheid durch eine Verwaltungsbehörde gab, bestand auch kein Rechtsanspruch auf die Förderung, so wie es Betroffene bei der Rückzahlung der COVID-Strafen gerne hätten. Durch den Vertrag hatte man zumindest einen zivilrechtlich einklagbaren Anspruch, sollte einem die Förderung auf unberechtigter Weise vorenthalten werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

tellme2
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Re: Rückzahlung der COVID-Strafen rechtlich möglich

Beitrag von tellme2 » 16.04.2023, 16:46

Vielen Dank!
Ich verstehe die Antworten so, dass auf Grund der geltenden Gesetze eine Rückzahlung nicht möglich ist, es dazu einiger Verrenkungen und politischer Tricks braucht.

Nochmal Danke
Tellme

Hank
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Re: Rückzahlung der COVID-Strafen rechtlich möglich

Beitrag von Hank » 19.04.2023, 01:19

...die Schnittstellen von Politik und Recht sind eben meistens sehr unwegsam...

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