Schulden Elternteil Erbe ausschlagen möglich?

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friedo
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Schulden Elternteil Erbe ausschlagen möglich?

Beitrag von friedo » 12.04.2023, 08:12

Folgender Fall:

Elternteil ist verschuldet, es werden immer mehr. Im Grundbuch stehen 50000. Konsumschulden auf weitere Kredite aufgeteilt nochmal 50000 Schulden.

Sohn möchte die Wohnung übernehmen und zahlt die 50000 Schulden, die im Grundbuch stehen. Das verschuldete Elternteil erhält das Wohnrecht. Außerdem übernimmt der Sohn alle Kosten für die Instandhaltung der Wohnung (Reparaturen usw.) sowie Kosten für Haustiere.

Angenommen es tritt kurz nach der "Schenkung" der Todesfall des Elternteils ein. Was passiert mit den restlichen 50000 Konsumschulden?

Können Kinder plus Enkel einfach das Erbe ausschlagen? Oder haften sie für die Schulden?

Danke für eure Hilfe.



friedo
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Re: Schulden Elternteil Erbe ausschlagen möglich?

Beitrag von friedo » 12.04.2023, 16:49

PS: Zusätzlich stellt sich die Frage, ob die Immobilie, die "verschenkt" wurde an den Sohn, im Erbfall auch für die Gläubiger herangezogen werden könnte.

schanzenpeter
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Re: Schulden Elternteil Erbe ausschlagen möglich?

Beitrag von schanzenpeter » 12.04.2023, 19:29

Sehe ich das richtig: Ich würde die Wohnung vom Elternteil um 50.000 kaufen, mit dem Kaufpreis wird die grundbücherliche Schuld getilgt. Dann hätten Gläubiger keinen Zugriff auf die Wohnung. Ein Wohnrecht kann freiwillig eingeräumt werden.
Bitte um Überprüfung meines Vorschlages.

alles2
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Re: Schulden Elternteil Erbe ausschlagen möglich?

Beitrag von alles2 » 13.04.2023, 11:00

Bevor das nun unsägliche Formen annimmt, das nach § 953 ABGB als "hinterlistiges Einverständnis" gedeutet werden könnte, möchte ich etwas die Kohlen aus dem Feuer holen. Es handelt sich um ein altbekanntes Phänomen, dass Schuldner absichtlich versuchen, Vermögen durch Schenkungen vor den späteren Zugriff der Gläubiger zu schmälern, verkürzen oder schützen, was den Straftatbestand der betrügerischen Krida nach § 156 StGB erfüllen könnte. Grundsätzlich ist ein Schenkungsvertrag nicht widerrufbar (§ 946 ABGB), wenn es auch da nicht gewisse Ausnahmen gäbe, worunter auch der erstgenannte Paragraph (Gläubigeranfechtung) fällt. Der Gläubigerschutz ist auch aus § 1409 ABGB ableitbar.
Demnach können benachteiligte Gläubiger sämtliche Schenkungen während der Zeit der offenen Forderung widerrufen. Wurde die Schenkung veranlasst, bevor ein Darlehen aufgenommen wurde und kann die anfangs genannte Hinterlist aufgedeckt werden, kann auch dieser Vertrag angefochten werden.
Zuletzt geändert von alles2 am 14.04.2023, 23:13, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

friedo
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Re: Schulden Elternteil Erbe ausschlagen möglich?

Beitrag von friedo » 13.04.2023, 11:37

Wie wäre es mit folgender Lösung:

Sohn kauft Immobilie von Elternteil für 200.000 Euro. Wohnrecht ist 100.000 Euro wert, also muss er nur 100.000 Euro bezahlen. Damit bezahlt er die Schulden des Elternteils.

Ist wohl teuer, aber die einzige Möglichkeit die Wohnung zu retten...

alles2
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Re: Schulden Elternteil Erbe ausschlagen möglich?

Beitrag von alles2 » 13.04.2023, 14:40

Mir erschließt sich noch immer nicht, warum nicht alternativ die Schulden der Eltern bedient werden, bevor diese mehr werden. Gibt es niemanden mehr, der potentiell Interesse an deren Vermögenswerten hat, könnte die Schenkung unbedenklich über die Bühne gebracht werden. So ein lebenslanges Wohngebrauchsrecht (?) würde doch nur dem Rechteinhaber zur Absicherung dienen, nur durch dessen Tod das Recht verfällt und nur er (nach Auszahlung durch den Eigentümer) aus dem Grundbuch nehmen kann. Der Gläubiger hätte nichts davon, da es nicht verkauft oder weitergegeben werden kann, und könnte von einem fiktiven Wert nichts kaufen.
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