Rücktritt vom Reparaturauftrag

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
M119567
Beiträge: 1
Registriert: 11.04.2023, 15:01

Rücktritt vom Reparaturauftrag

Beitrag von M119567 » 11.04.2023, 15:12

Hallo,

wir haben eine Firma beauftragt, unsere Rollläden zu reparieren.
Es sind 2 Männer gekommen, die sich unsere Rollläden angesehen haben.

Sie haben kaputte Teile entfernt. Nachdem sie keine passenden Teile hatten (nach deren Aussage), konnten sie die Rollläden nicht reparieren. Dann sind sie wieder gefahren und die Rollläden sind nach wie vor nicht repariert.
Eine Rückmeldung, ob sie die benötigen Ersatzteile haben oder nachbestellen können, ist bisher nicht gekommen.
Aber in der Zwischenzeit ist eine Rechnung über 255 EUR gekommen.

Gibt es eine Möglichkeit, vom Reparaturvertrag zurückzutreten, ohne etwas bezahlen zu müssen bzw. zumindest nur einen Teile bezahlen zu müssen?

Vielen Dank für die Hilfe!

LG

Michael



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Rücktritt vom Reparaturauftrag

Beitrag von alles2 » 13.04.2023, 00:51

Für derartige Belange zahlt es sich aus, vorher einen unverbindlichen Kostenvoranschlag anzufordern und Reparaturauftrag ins schriftlicher Form zu haben, damit man weiß, was man zu erwarten hat. Durch die Preiszusage sollte es bei der Rechnung keine böse Überraschung geben, zumal der Gesamtbetrag dann unterm Strich nicht mehr wie 10% höher ausfallen dürfte. Und hat man den besagten Auftrag in der Hand, wären auch die Rahmenbedingungen klar geregelt.

Unabhängig davon, was Dir wirklich aufliegt, kannst Du schriftlich auf Beendigung der Reparatur bestehen, weil so viel Zeit vergangen ist. Du würdest unter Fristsetzung von 1 bis 2 Wochen auf die Bekanntgabe eines Zeithorizonts warten. Damit wäre das nachgeholt, wenn vorher kein fixer Erledigungstermin für den Auftrag genannt wurde, und die Handelsspanne ausgeschöpft.
Wurde ein bekannter Termin nicht eingehalten und ist die Firma im Liefer- und Leistungsverzug, kann man schriftlich eine Nachfrist von bspw. 2 Wochen setzen, nach der man ansonsten vom Vertrag zurücktreten würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Waldkatzi und 45 Gäste