Aufhebung Waffenverbot

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nyasaki
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Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von nyasaki » 11.04.2023, 11:42

Hallo an alle,

und zwar wollte ich schon seit einer weile einem Schützenverein beitreten, nach mehreren Jahren hin und her überlegen habe ich nun mal bei einem Verein vorbei geschaut. Das Problem ist nun das mir der Sport gefällt und ich diesen gerne weiter ausüben möchte, wofür ich dann irgendwann wohl oder übel auch eine eigene Waffe bräuchte.

Das Problem bei der Sache ist das mir ein Waffenverbot ausgesprochen wurde, hier einmal die Hintergrundinformationen:
Ich hatte vor ein paar Jahren meinen Job verloren und ich erzählte einem Freund davon.
Dieser Fragte dann was ich jetzt vorhabe, und ich antwortete scherz halber "sterben", dieser Freund war daraufhin besorgt und lies sich diese sorge leider von mir auch nicht nehmen. Daraufhin verständigte dieser die Polizei die dann bei mir vor der Tür stand und sich erkundigt hat ob bei mir alles okay ist.

Auch die Polizei lies sich die sorge um mich nicht nehmen und bat mich darum doch mal mit der Polizeipsychologin zu sprechen.
Die Psychologin war nicht sehr begeistert davon das ich die Situation so locker nahm, und jegliche versuche ihr zu erklären das ich weiß wo ich Hilfe her bekomme wenn ich sie bräuchte und das es mir gut geht waren leider vergeblich.

Dies führte dann dazu das ich eine Nacht in der Psychiatrischen Abteilung des nächstgelegenen Krankenhauses verbracht habe.
Der Arzt der am nächsten Morgen mit mir gesprochen hat lies mich dann nachdem ich Ihm die Diagnose die ich bei einem früheren Aufenthalt bekommen hatte dann wieder gehen, seiner aussage nach machte mein Verhalten dann sinn für Ihn.

Die Diagnose war folgende: "schizophrenia simplex"

Ein paar tage darauf bekam ich dann Post und wurde über das Waffenverbot informiert.

Nun weiß ich nicht wie ich das Waffenverbot wieder los bekomme, ich habe auf der Polizei angerufen und die meinte ich soll einen Antrag stellen mit einer Begründung warum es aufgehoben werden sollte.
Das Problem ist das ich noch nicht einmal weiß warum ich dieses Verbot habe, und die "nette" Dame am Telefon wollte mir dies auch nicht mitteilen.

Ich hoffe das ich hier den ein oder anderen Tipp bekomme wie ich hier am besten vorgehe.



Das_Pseudonym
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Re: Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von Das_Pseudonym » 15.04.2023, 22:23

Kleiner Tipp es gibt doch genug lustige Spielzeuge wie zb. ein Paintball Markierer von Umarex der in AT legal mit ein wenig mehr wums erworben werden kann. Meines wissens fallen die unter Spielzeug und dürfen zuhause einfach auf den Tisch liegen.
Dazu gibt es noch viel nettes Tuning zubehör. :wink:

alles2
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Re: Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von alles2 » 17.04.2023, 02:24

Großer Tipp: Wie in einem anderen Thread erläutert, sind Paintball-Marker keine Spielzeuge. Und wenn man möchte, dass Eltern für die Verletzung der Aufsichtspflicht büßen müssen, kann man einem Kind gleich so ein ungesichertes Teil in die Hände drücken, anstatt es achtlos unterm Tisch aufbewahren zu müssen.

Zurück zum eigentlichen Anliegen! Eigentlich hast Du mit der beabsichtigten Mitgliedschaft in einem Schießsport-Verein schon die beste Begründung für die begehrte Aufhebung des Waffenverbots geliefert, falls Du Dich nicht gerade zum Kampfrichter ausbilden lassen möchtest oder eine Waffenbesitzkarte (WBK)/der Waffenpass (WP) nicht schon aus beruflichen Gründen benötigt werden würde (§ 22 Abs.2 Waffengesetz WaffG). Das mit dem Verein (samt Bestätigung über eine mehrmonatige Mitgliedschaft und etlichen Trainingsstunden) kommt besser, als dass es einem ums Prinzip geht und man das Verbot nicht einsieht. Nach § 22 Abs.1 Z 3 WaffG stellt es einen Rechtfertigungsgrund dar, wenn man "glaubhaft macht, dass die Schusswaffe der Kategorie B für die Ausübung der Jagd oder des Schießsports benötigt". Solltest aus Wien sein, dürfte es ein wenig schwieriger werden, da die dortige Waffenbehörde als tendenziell strenger bekannt ist.

In Anlehnung des § 25 Abs.1 WaffG (Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit) heißt es landläufig, man solle bei der Beurteilung über die Gefährdungsprognose mit der Antragstellung einen Beobachtungszeitraum von mindestens 5 Jahre nach Verhängung des Verbots zuwarten, da sich in dieser Zeit das Profil eines Menschen geändert haben könnte. Selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass es seither keine ähnlich gelagerten Vorfälle gab und man einen ordentlichen Lebenswandel geführt hat bzw. ein Wohlverhalten nachweisen kann. Die Grundlage für den unbefristet verhängten Waffenverbot findet sich in § 12 Abs.1 WaffG, wonach bereits geringste Umstände die Sorge lediglich begründen können, dass eine Waffe missbräuchlich verwendet werden könnte. Dem gilt es eben entgegenzutreten!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

nyasaki
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Re: Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von nyasaki » 18.04.2023, 11:21

alles2 hat geschrieben:
17.04.2023, 02:24
In Anlehnung des § 25 Abs.1 WaffG (Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit) heißt es landläufig, man solle bei der Beurteilung über die Gefährdungsprognose mit der Antragstellung einen Beobachtungszeitraum von mindestens 5 Jahre nach Verhängung des Verbots zuwarten, da sich in dieser Zeit das Profil eines Menschen geändert haben könnte. Selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass es seither keine ähnlich gelagerten Vorfälle gab und man einen ordentlichen Lebenswandel geführt hat bzw. ein Wohlverhalten nachweisen kann. Die Grundlage für den unbefristet verhängten Waffenverbot findet sich in § 12 Abs.1 WaffG, wonach bereits geringste Umstände die Sorge lediglich begründen können, dass eine Waffe missbräuchlich verwendet werden könnte. Dem gilt es eben entgegenzutreten!
Danke, das war schon hilfreicher als der andere Kommentar.
Heißt ich soll / muss 5 Jahre warten und dann ist die Polizei dazu verpflichtet das nochmal zu untersuchen oder aufzuheben?
Der Vorfall war 2020, ich schätze das in der Situation die Begründung mit dem Verein nicht ausreichen wird da das ja nicht die Selbstgefährdung aus dem weg schafft. Ob gerechtfertigt oder nicht wird hier wahrscheinlich egal sein, da die Polizeipsychologin hier eher "recht" behält als der "psychisch kranke".

Ließe sich das vielleicht mit nem Klinisch Psychologischem Gutachten aus dem weg schaffen?
Da das ja alles kosten verursacht für Fahrt nach hause, KH aufenthalt und dann wahrscheinlich das gutachten, gibt es ne Möglichkeit die Psychologin oder Polizei irgendwie dafür zu belangen das die mich einweisen haben lassen?

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Aufhebung Waffenverbot

Beitrag von alles2 » 18.04.2023, 14:54

Es handelt sich um eine Empfehlung meinerseits, an die man sich nicht strikt halten muss. Die Behörde ist nicht verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob vom Betroffenen noch eine Gefahr ausgehen könnte. Daher sollte man selbst aktiv werden, wenn man daran was ändern möchte. Ich hatte die Kriterien genannt, denen man gesetzlich mehr Beachtung schenken würde. Selbstverständlich kann man die Behörde auch darüber hinaus überzeugen, ohne 5 Jahre warten zu müssen.

So ein Gutachten kann, muss aber nicht helfen. Eine Polizeipsychologin geht nach anderen Maßstäben vor als irgendein anderer Psychiater oder Psychologe. Daher sollte es schon von jemanden kommen, der mit den waffenrechtlichen Bestimmungen vertraut ist. Bei so einem spezifischen Gutachten geht es nämlich darum, ob wer in Stresssituationen mit der Waffe umgehen kann. Aber auch erst dann, wenn dem sonst keine Gründe entgegenstehen. Darum braucht es zur Antragstellung durch einen nicht auffällig gewordenen Werbers noch kein Gutachten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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