Nachbarschaft und tote Katze (bearbeitet am 11.3.)

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alles2
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Nachbarschaft und tote Katze (bearbeitet am 11.3.)

Beitrag von alles2 » 10.04.2023, 20:15

Katze2 hat geschrieben:
05.03.2023, 23:21
Hallo,
da ich bisher keine Antwort bekommen habe, formuliere ich das neu, vielleicht kann mir doch jemand helfen?

Mein Kater ist seit Mitte Dezember 22 verschwunden.
Durch einen Zufall (verplappern meiner Nachbarin) kam im März 23 heraus, daß mein Kater bei diesen Nachbarn schon damals im Dezember auf deren Grund zu Tode gekommen ist und sie haben ihn im Garten bei sich vergraben.
Sie haben mich nicht verständigt und mich suchen lassen, obwohl ich diese Nachbarn einige Male gefragt habe, ob sie ihn gesehen hätten oder über seinen Verbleib etwas wissen. Sie sagten jedesmal : nein, sie wissen nichts.
Wie er zu Tode kam, wollen sie mir auch nicht sagen!

Was kann ich tun? Muss ich das so hinnehmen?

LG

Hätte damals gerne geantwortet, wobei einfach noch zu viele Fragen offen waren oder andere Mitglieder den Anfang machen sollten, damit ich im Bedarfsfall lediglich Ergänzungen vornehmen könnte. Hatte viel um die Ohren, weshalb aktuell so einige Anfragen und Threads bis heute unbehandelt blieben. Noch dazu wurde das Forum von Spams überflutet, was ich dann als Vorwand für eine kreative Denkpause nutze.

Also mir ist kein Recht auf Bestattung eines Tieres bekannt. Hingegen könnte man den Weg der Eigentumsklage nach § 366 ABGB verfolgen, wenn man auf die Herausgabe des Kadavers besteht. Zwar gilt ein Tier nach dem Gesetz nicht als Sache, aber in dieser rechtlichen Hinsicht sind die für Sachen geltenden Bestimmungen anzuwenden, sofern es keine abweichende Regelungen gibt. Daran ändert auch § 285a ABGB nichts.
Ich glaube mich nach der ersten Fassung Deines Beitrags daran zu erinnern, dass die Nachbarin über psychische Defizite verfügt. Dennoch wäre es interessant zu erfahren, was wirklich geschehen ist (behaupten kann man viel), wieso sie eine vermeintlich fremde Katze im Garten vergraben hat, ob sie es gehalten hat bzw. wie lange und ob es entlaufen war und ob sie zum Zeitpunkt des Todes wusste, dass es sich um Deine Katze handelte. Oft wird unterschätzt, dass man sich zahme Tiere iSv § 384 ABGB nicht einfach so aneignen darf, sondern man Haustiere nur finden kann (§ 388 ABGB), die dann an den Eigentümer zu übergeben wären.

Je nach der wahren Begebenheit, die wohl erst erörtert werden müsste, und nach entstandenem Schaden, z.B. für eine neue Katze, kann der Tierhalter den Verursacher auf Schadensersatz klagen. Trauerschmerzensgeld ist auf Haustiere nicht übertragbar, während beim Liebhaberwert bzw. Wert der besonderen Vorliebe nach § 1331 ABGB die vorsätzliche Tötung, Tierquälerei o.ä. erwiesen sein sollte und die Forderung über den tatsächlichen Wert der Katze hinausgehen kann (ähnlich wie bei der Verletzung eines Tieres rund um die Heilungskosten iSd § 1332a ABGB).
Zuletzt geändert von alles2 am 17.04.2023, 22:39, insgesamt 1-mal geändert.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Katze2
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Re: Nachbarschaft und tote Katze (bearbeitet am 11.3.)

Beitrag von Katze2 » 17.04.2023, 22:28

Hallo alles2!
Vielen Dank, daß Du Dich mit meinem Problem beschäftigt hast!

Mein Kater lebte seit 7 Jahren bei mir und er ging nie zu den Nachbarn hinüber, da liegt ein Feld dazwischen und es sind andere Katzen dort, die ihr Revier verteidigen.
Umso sonderbarer fand ich, daß er dort gestorben sein soll. Alles sehr undurchsichtig. Die Nachbarin sagte am 1. März ( nachdem sie sich am Telefon verplappert hatte), sie hätten ihn schon vor einigen Wochen vergraben. Also ungefähr zum Zeitpunkt seines Verschwindens.
Und ihr Freund sagte ca. 2 Wochen später, am 12. März, daß er ihn erst vor einer Woche ( also um den 7. März) eingegraben hat. Also das stimmt hinten und vorne nicht, da stimmt gar nichts!

Auf meine Frage, wieso sie mir nicht gesagt hat, daß mein Kater tot ist (ich hätte ihn natürlich geholt und bei mir im Garten begraben) sagte sie:
1) sie hätte keine Zeit gehabt...
2) sie hat es mir eh schon gesagt...
3) sie wollte es mir überhaupt nicht sagen, damit ich mich nicht ärgere (?)...

Wie soll man mit so jemanden vernünftig reden?

Ich war auf der Gemeinde um mich zu beschweren. Denn ich habe laufend Probleme mit dieser Nachbarin. Sie ging desöfteren unerlaubt auf mein Grundstück, ich hab wegen ihr schon alles abgesperrt, da klettert sie über den Zaun oder über das Mäuerchen. z.B. kam sie Anfang des heurigen Jahres herüber und holte sich einfach ohne zu fragen ein Katzenhaus von mir.
(Sie wusste anscheinend schon, daß mein Kater tot war)
Zuerst stritt sie alles ab, sie war gar nicht bei mir drüben. Sie wird dann immer recht ausfällig und respektlos.
Zitzerlweise gab sie es dann zu und ihr letzter Satz in diesem Streit war.
"Ich hätte Dir Dein Hauserl eh zurückgegeben.....(pause).....Vielleicht!"

Später sagte der Freund der Nachbarin, daß er auch auf die Gemeinde gehen wird und er wird dort sagen, daß der Kater gar nicht meine Katze war, sondern nur ein Streuner, der halt zufällig in meinem Garten gewohnt hat.
Und er wird sagen, das Katzenhaus, welches die Nachbarin von meinem Garten holte, sei ihr eigenes gewesen.
Es hat mich einen Nachmittag Suche in meiner Buchhaltung gekostet, aber ich habe die Rechnung von 2017 für dieses Katzenhaus gefunden. Es ist definitiv meines, ich kann es sogar beweisen.

Vielleicht sollte ich irgendwann einen eigenen Thread dieser Nachbarin widmen.

Wegen meinem Kater habe ich mir folgendes überlegt: ich werde sie nicht klagen auf Herausgabe seiner Überreste. Das ist nur nervenaufreibend. Ich werde ein Foto als Gedenkstätte aufstellen und mit dieser Nachbarin kein Wort mehr reden.

Hank
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Re: Nachbarschaft und tote Katze (bearbeitet am 11.3.)

Beitrag von Hank » 19.04.2023, 01:55

...am Mo. war in der "Presse" über einen vielleicht ähnlich haarsträubenden Katzen-Fall nach einer Ehescheidung zu lesen...

Hank
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Re: Nachbarschaft und tote Katze (bearbeitet am 11.3.)

Beitrag von Hank » 23.04.2023, 17:13

Voilà, hier der Artikel "Katzenkrimi" aus der "Presse" (noch aus dem Altpapier gefischt):

Ein Mann erhielt vor Gericht den Zuschlag für einen von der Frau bei der Trennung mitgenommenen Kater. Doch nun soll der entlaufen sein. Die Polizei prüft das.
VON PHILIPP AICHINGER

Wien. Es ist ein Fall, der schon in der Vergangenheit für Aufmerksamkeit sorgte. Im Streit um eine Scheidungskatze wollte das Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen auch die Gefühle des Katers zu Herrchen bzw, Frauchen erkun- den. Der Oberste Gerichtshof (OGH) machte der Befragung des in der Entscheidung anonymisiert als F. titulierten Tieres aber einen Strich durch die Rechnung. Denn für Katzen gälten andere Regeln als für menschliche Kinder. Entscheidend seien bei Katzen nicht deren Gefühle, sondern nur jene der Menschen zu dem Tier (1 0b 254122t), das,,Presse"-Rechtspanorama berichtete am 6. März).

In diesem Lichte hatte das Grazer Landesgericht den Streitfall nun neu zu beurteilen. Und es befand jetzt, dass Kater Finnik (voller Name inzwischen der Redaktion bekannt) dem Herrchen zusteht. Die Frau, die die Katze bei ihrem Auszug eigenmächtig mitgenommen hatte, muss sie herausgeben. Doch jetzt soll der Scheidungskater vor der Ubergabe von zu Hause weggelaufen sein. Äh also nun?

Das jetzige Urteil manifestiert jedenfalls eines: ,,Auf die Betreuungskontinuität kommt es nicht an", wie Günter Lippitsch, der Grazer Rechtsanwalt des Mannes, analysiert. Es nützt der Frau also nicht, dass sie zuletzt das Tier bei sich zu Hause betreut hat. Relevant ist, dass der Mann laut den früheren Zeugenaussagen vorm Bezirks- gericht Graz-Ost eine stärkere emotionale Bindung zu dem Tier aufweist. Dafür waren Bekannte des früheren Paars gehört worden. Der Mann hatte in der Vergangenheit auch die ,,Erziehungsarbeit" für das Tier geleistet, das zu Beginn noch als sozial auffällig galt.

Überhaupt sind Katzen bei einer Scheidung nur nach Billigkeit auf- zuteilen und keinesfalls wie Kinder zu behandeln. ,,Kriterien des Sorgerechts sind in österreichischen Aufteilungsverfahren nach der Scheidung nicht anzuwenden", sagt Lippitsch zur ,,Presse". Eine Aufteilung nach Billigkeit bedeutet, dass der Mensch mit den grö- ßeren Gefühlen zum Tier dieses erhäIt. Eine Ausnahme davon darf es laut.dem OGH nur geben, wenn
einer der Partner gegen den Tierschutz verstößt, was hier aber nicht der Fall ist.

Die Gegenseite habe erklärt, nun kein Rechtsmittel mehr zu erheben, sagt der Anwalt des Mannes. Ein solches wäre auch nicht aussichtsreich, weil der OGH die Rechtsfragen schon beurteilt hat und für bloße Beweisfragen die Unterinstanzen zuständig sind. An Kater Finnik kommt man aber offenbar trotz des Urteils nicht heran. Das Tier soll angeblich entlaufen sein, berichtet Lippitsch.

Das Herrchen von Finnik will dem genau auf den Grund gehen. ,,Die Polizei hat seine Anzeige aufgenommen und wird ermitteln", wie der Anwalt des Mannes betont. Sollte jemand eine Katze wider- rechtlich einbehalten, könne dies ntimlich sogar einen Diebstahl dar- stellen, sagt Jurist Lippitsch.

Falls die Katze wirklich nicht mehr auftaucht, könnte man auch zivilrechtlich noch Ersatzansprüche andenken. Doch damit wäre niemandem richtig geholfen, geht es in dem Fall doch um die emotionale Bindung. Wenngleich laut der Judikatur eben nur um jene des Menschen zum Tier.

Katze2
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Re: Nachbarschaft und tote Katze (bearbeitet am 11.3.)

Beitrag von Katze2 » 28.04.2023, 20:57

Vielen Dank, Hank, für das Einstellen des Artikels.
Bei der Scheidungskatze kann man annehmen, daß sie am Leben ist und es ihr gut geht, wenn schon so ein "Griss" um sie ist!
Meine Katze hat den Besuch bei den Nachbarn leider nicht überlebt, was immer dafür die Ursache war.
LG

alles2
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Re: Nachbarschaft und tote Katze (bearbeitet am 11.3.)

Beitrag von alles2 » 28.04.2023, 22:57

Darum meinte er einleitend:
Hank hat geschrieben:
19.04.2023, 01:55
...am Mo. war in der "Presse" über einen vielleicht ähnlich haarsträubenden Katzen-Fall nach einer Ehescheidung zu lesen...
Es wirkt, als würde der Artikel eingescannt worden sein. Denn es ist auch online abrufbar (komplett nur für Abonnenten). Gut zu wissen, was alles im Mist landet. Das geht gegen den, der den Müll im Internet verachtet :wink:
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
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Re: Nachbarschaft und tote Katze (bearbeitet am 11.3.)

Beitrag von Hank » 08.05.2023, 02:33

...keine Sorge: "Cats know lots of things!" (sagen die Japaner)...

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