ich bin 25 jahre alt, scheidungskind, habe mit meinem vater seit jahren keinen kontakt.
ich weiss, dass mir bei einer heirat gesetzlich eine "aussteuer" von meinem vater zustehen würde.
mich würde jetzt interessieren, ob ich dafür tatsächlich heiraten muss, oder ob wie mir gesagt wurde, ich ab dem 25ten lebensjahr auch so einen anspruch darauf habe!??!
"Aussteuer"
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RE: "Aussteuer"
Anspruch auf Aussteuer gibt es nur bei (der ersten) Verehelichung. Der Anspruch besteht gegenueber beiden Elternteilen. Weitere Infos siehe meinen Forenbeitrag vom 4. Aug. 2002.
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