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Immobilienertragssteuer, wann ist sie nicht zu zahlen

Verfasst: 06.04.2023, 20:08
von oli
Hallo miteinander,

eine Frage an euch.

Ich besitze eine Eigentumswohnung, schuldenfrei. Seit ihrer Erstellung bin ich alleiniger Eigentümer gewesen. Ich habe die Wohnung seit ihrer Erstellung alleine als Hauptwohnsitz durchgehend bewohnt. Wenn ich diese nun verkaufe, wäre der geschätzte Gewinn ca. 350000 Euro, Differenz von Schätzwert-Kaufpreis vor 19 Jahren.

Meine Frage nun. Muss ich ImmoEst bezahlen und wenn ja wie viel?
Wie kann ich in dem Falle steuerschonend legal vorgehen?

Danke
Oli

Re: Immobilienertragsteuer, wann ist sie nicht zu zahlen?

Verfasst: 07.04.2023, 01:54
von alles2
Es soll Leute geben, die noch immer glauben, die Suchfunktion sei zur Deko da! Daher mein Rat, hier Stichworte wie "ImmoESt" einzugeben und die unzähligen Threads zu Deinen Fragen konsumieren. Selbst etliche gut gemeinte Tipps, wie man offenbar völlig legal die besagte Steuer vermeiden kann.

Re: Immobilienertragssteuer, wann ist sie nicht zu zahlen

Verfasst: 07.04.2023, 08:47
von MG
https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/immobilienertragsteuer/Seite.2420007.html

Re: Immobilienertragssteuer, wann ist sie nicht zu zahlen

Verfasst: 07.04.2023, 09:43
von alles2
Ja, selbst der Link ist nicht neu:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16946&p=40547#p40547

Oder gar im ehemaligen Format:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=8832#p25308