Kann Anwalt ohne Mandatsvereinbarung aktiv werden ?

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Tim86
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Kann Anwalt ohne Mandatsvereinbarung aktiv werden ?

Beitrag von Tim86 » 28.03.2023, 07:46

Es würde mich interessieren, ob ein Rechtsanwalt nach einer Mailanfrage mit der Schilderung der Lage bereits aktiv werden kann, ohne zuvor in irgendeiner Weise mit dem Kunden Kontakt aufgenommen zu haben oder bedarf es in jedem Fall einer Mandatsvereinbarung ?

Danke,

Tim



alles2
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Re: Kann Anwalt ohne Mandatsvereinbarung aktiv werden ?

Beitrag von alles2 » 28.03.2023, 12:20

Wir kennen die Ausführung der Mail nicht und was er bereits unternommen hat. Doch wenn Du Dir folgenden Beitrag angesehen hättest, wüsstest Du, dass es eine derartige Zustimmung nicht für alles braucht und worauf man vorher achten sollte:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=19526&p=46259#p46259

Auf Seite 9 der dort erwähnten Broschüre heißt es:
Das erste Gespräch beim Rechtsanwalt ist nur kostenlos, wenn das mit dem Klienten vereinbart wurde oder der Rechtsanwalt eine kostenlose Erstberatung angeboten hat. Auch im Rahmen der Erstberatung erbringt der Rechtsanwalt bereits eine Leistung, die nach dem Tarif abgerechnet werden kann, selbst bei Telefonaten. Sie können aber für die Erstberatung mit Ihrem Rechtsanwalt ein Zeit- oder Pauschalhonorar vereinbaren.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Tim86
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Re: Kann Anwalt ohne Mandatsvereinbarung aktiv werden ?

Beitrag von Tim86 » 28.03.2023, 13:30

@alles2

Danke für die Infos. 👍

Ich habe Folgendes gelesen:

Im Vorfeld werden Mitglieder zu möglichen Ansprüchen und Verfahrenschancen kostenlos beraten und bei der außergerichtlichen Einforderung unterstützt.

Nun würde es mich interessieren, ob man sich mit der Senionren Mitgliedskarte der Arbeiterkammer
auch rechtlich vertreten lassen kann und sich bei der Einforderung von Ansprüchen außergerichtlich unterstützen lassen kann ?
In welchen Rechtsbereichen wird man als Mitglied (Leistungskarte Senioren) dann von der AK beraten und unterstützt ? Arbeitsrecht und Sozialrecht nehme ich mal an. Erbrecht auch ? Medizinrecht ? Schadenersatzrecht ?
Welche Bereiche sind nicht inkludiert ?

Danke 👍

Tim

alles2
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Re: Kann Anwalt ohne Mandatsvereinbarung aktiv werden ?

Beitrag von alles2 » 28.03.2023, 14:41

Bin mir gerade nicht sicher, ob ich hier oder woanders auf das OGH-Urteil 6 Ob 187/21z eingegangen bin. Damals ging es - vereinfacht gesagt - darum, dass der Mandant das Anwaltshonorar nicht zahlen wollte, weil die Kanzlei nicht von sich aus auf eine etwaige unentgeltliche Rechtsberatung durch die AK hingewiesen haben soll.

Alles zur AK Senioren-Leistungskarte findet sich auf deren oberösterreichischen Web-Auftritt:

https://ooe.arbeiterkammer.at/ueberuns/mitgliedschaft/akleistungskarten/AK_Senioren-Leistungskarte.html

Ganz unten steht im letzten Punkt der Nutzungsbedingungen, dass durch die Senioren-Leistungskarte kein Anspruch auf rechtliche Vertretung, wie ihn die AK-Mitglieder auf Grund des AK-Gesetzes haben, entsteht. Solltest Du Dir jedoch nicht sicher sein, ob man Dir helfen könnte, kannst Du das vorab telefonisch klären, wenn man vorher nicht die Bezirksstelle aufsuchen möchte.
Zuletzt geändert von alles2 am 28.03.2023, 15:17, insgesamt 1-mal geändert.
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MG
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Re: Kann Anwalt ohne Mandatsvereinbarung aktiv werden ?

Beitrag von MG » 28.03.2023, 15:02

Damit keine falschen Vorstellungen zum Thema Aufklärungspflicht bezüglich möglicher kostenloser Rechtsvertretung entstehen:

Der OGH hat in der oben zitierten Entscheidung ganz klar ausgeführt:
Ein Rechtsanwalt ist im Allgemeinen nicht verpflichtet, einen potenziellen Mandanten in einer arbeits- oder sozialrechtlichen Angelegenheit ohne Weiteres auf die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsvertretung vor Gericht durch die Arbeiterkammer nach §§ 7, 14 Arbeiterkammergesetz 1992 hinzuweisen.

Auch der Wahlarzt muss nicht darauf hinweisen, dass es seine Leistungen uU bei anderen Ärzten auch "auf Krankenschein" gibt.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Kann Anwalt ohne Mandatsvereinbarung aktiv werden ?

Beitrag von alles2 » 28.03.2023, 15:31

Diesen Hinweis hielt ich auch für wichtig, weil der Satz nach "Ich habe Folgendes gelesen:" verwirrungsstiftend sein kann. Es bezieht sich nämlich nicht auf Anwälte, sondern auf die AK. Ich habe den Beitrag so gedeutet, als dass das eigentliche Thema bereits zur Zufriedenheit des Fragestellers beantwortet wurde und hier im nächsten Atemzug (etwas abseits davon) ein weiteres Anliegen platziert wurde.

Nun ist mir auch klar, auf was sich der Satz des Threaderstellers bezieht. In dem von mir verlinkten Posting wird auf einen Artikel vom "Der Standard" verwiesen. Ich dachte mir schon, den von ihm zitierten Satz zu kennen. Es war nicht zu entnehmen, wo er das gelesen hatte.
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Tim86
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Re: Kann Anwalt ohne Mandatsvereinbarung aktiv werden ?

Beitrag von Tim86 » 28.03.2023, 21:13

alles2 hat geschrieben:
28.03.2023, 12:20
Wir kennen die Ausführung der Mail nicht und was er bereits unternommen hat. Doch wenn Du Dir folgenden Beitrag angesehen hättest, wüsstest Du, dass es eine derartige Zustimmung nicht für alles braucht und worauf man vorher achten sollte:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=19526&p=46259#p46259

Auf Seite 9 der dort erwähnten Broschüre heißt es:
Das erste Gespräch beim Rechtsanwalt ist nur kostenlos, wenn das mit dem Klienten vereinbart wurde oder der Rechtsanwalt eine kostenlose Erstberatung angeboten hat. Auch im Rahmen der Erstberatung erbringt der Rechtsanwalt bereits eine Leistung, die nach dem Tarif abgerechnet werden kann, selbst bei Telefonaten. Sie können aber für die Erstberatung mit Ihrem Rechtsanwalt ein Zeit- oder Pauschalhonorar vereinbaren.
Es gab kein Gespräch beim Anwalt, daher können
auch keine Kosten entstehen.
Wenn die Arbeiterkammer das auch macht, wäre sie die bessere Wahl...

alles2
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Re: Kann Anwalt ohne Mandatsvereinbarung aktiv werden ?

Beitrag von alles2 » 29.03.2023, 00:42

Das würde ich so nicht stehen lassen und bitte Dich aufrichtig, die Sätze nicht umzudeuten. Nur weil es heißt, dass ein Gespräch nur dann nichts kostet, wenn es vereinbart oder angeboten wurde, ist es nicht damit gleichzusetzen, dass dann Mail-Anfragen erst recht unentgeltlich sind (da es sich um kein Gespräch handeln soll). Denn auch eine Beratung jedweder Form kann mit einer Handlung des Anwaltes einhergehen, die er in Rechnung stellen könnte, ohne dass es dafür eine Mandatserteilung braucht. Deine Frage war ja, ob es das in jedem Fall braucht, was eindeutig beantwortet wurde. Hingegen erwähnst Du, dass es zuvor in keinster Weise einen Kontakt mit dem Klienten gab. Die Zusendung einer E-Mail fällt jedoch darunter und könnte für den Anwalt gar als Auftrag gedeutet worden sein. Darüber hinaus gilt es auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kanzlei zu beachten und dessen Vorbringen, warum die Honorierung als gerechtfertigt erachtet wird, wäre gut zu wissen. Manche Rechtsanwälte könnten es einfach nur probieren, nehmen es mit der Parteivereinbarung nicht so genau oder halten mit der Vorschau über die Höhe des Anwaltshonorars hinterm Berg, damit man sich nicht vielleicht doch für einen anderen Anwalt entscheidet. Sieht man die Rechnung nicht ein, kann man abwarten, ob er die offene Forderung einklagt, oder man kann in unverschämten Fällen Anzeige bei der Disziplinarkommission der RAK erstatten.
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Tim86
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Re: Kann Anwalt ohne Mandatsvereinbarung aktiv werden ?

Beitrag von Tim86 » 29.03.2023, 07:30

alles2 hat geschrieben:
29.03.2023, 00:42
Das würde ich so nicht stehen lassen und bitte Dich aufrichtig, die Sätze nicht umzudeuten. Nur weil es heißt, dass ein Gespräch nur dann nichts kostet, wenn es vereinbart oder angeboten wurde, ist es nicht damit gleichzusetzen, dass dann Mail-Anfragen erst recht unentgeltlich sind (da es sich um kein Gespräch handeln soll). Denn auch eine Beratung jedweder Form kann mit einer Handlung des Anwaltes einhergehen, die er in Rechnung stellen könnte, ohne dass es dafür eine Mandatserteilung braucht. Deine Frage war ja, ob es das in jedem Fall braucht, was eindeutig beantwortet wurde. Hingegen erwähnst Du, dass es zuvor in keinster Weise einen Kontakt mit dem Klienten gab. Die Zusendung einer E-Mail fällt jedoch darunter und könnte für den Anwalt gar als Auftrag gedeutet worden sein. Darüber hinaus gilt es auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kanzlei zu beachten und dessen Vorbringen, warum die Honorierung als gerechtfertigt erachtet wird, wäre gut zu wissen. Manche Rechtsanwälte könnten es einfach nur probieren, nehmen es mit der Parteivereinbarung nicht so genau oder halten mit der Vorschau über die Höhe des Anwaltshonorars hinterm Berg, damit man sich nicht vielleicht doch für einen anderen Anwalt entscheidet. Sieht man die Rechnung nicht ein, kann man abwarten, ob er die offene Forderung einklagt, oder man kann in unverschämten Fällen Anzeige bei der Disziplinarkommission der RAK erstatten.
@alles2

Also ohne irgendeine Rückmeldung, kein Auftrag.
Das wäre ja sonst eine betrügerische Absicht des Anwalts sich Geld zu erschleichen. So als würde der Anwalt von Anfang an denken, der Kunde kneißt das eh nicht.. Bei einem Kauf in einem Onlineshop muss man auch erst zur Kassa, wählt die Bezahlart und schließt erst dann mit dem Kauf ab.
Das wär dann so, als würde der Kauf bereits im Warenkorb automatisch abgeschlossen werden,
nachdem man auf Kasse drückt.

alles2
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Re: Kann Anwalt ohne Mandatsvereinbarung aktiv werden ?

Beitrag von alles2 » 29.03.2023, 10:02

Wenn ein Anwalt nichts unternommen hat (er muss auch nicht auf eine Mail einer ihm unbekannten Person eingehen), dann wird es wohl so sein, wie Du es Dir vorstellst. Doch das war nicht die ursprüngliche Frage bzw. ist nicht bekannt, ob eine Rechnung folgte. Ich vermute, dass Du nach einer vermeintlich unverbindlichen Anfrage nun Sorge hast, ob da noch was folgen könnte. Sollte dem so sein, wird es sich wohl rechtfertigen müssen, worauf ich bereits hingewiesen haben. Käme es Dir suspekt vor, kann man immer noch ein Gericht entscheiden lassen. Jegliche Diskussion macht erst dann Sinn, wenn es konkrete Ereignisse gäbe.
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Tim86
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Re: Kann Anwalt ohne Mandatsvereinbarung aktiv werden ?

Beitrag von Tim86 » 31.03.2023, 04:38

@alles2

Sorry, aber ich mache mir sicher keine Sorgen.
Eine Anfrage ist kein Auftrag....
Wieder einer, der scheinbar Hinterhältigen....
Heutzutage kann man keinen mehr trauen.

Tim86
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Re: Kann Anwalt ohne Mandatsvereinbarung aktiv werden ?

Beitrag von Tim86 » 31.03.2023, 08:05

@alles2

Der Anwalt hat sich bereits gemeldet.
Er entschuldigte sich bei mir für die Unannehmlichkeiten. Anscheinend ist er offline....
Das Gericht ist ja auch off....
Jedenfalls gibts bei fast allen Gerichten regional
jedenfalls keine Kontaktmöglichkeiten über E-mail
Ausschließlich über Telefon oder Fax.

Ein Fall bei dem es über ein Gerichtsurteil geht,
das ausschließlich angeblich per Post zugestellt wurde:

Was ist eigentlich wenn der Rechtsanwalt seinem Mandanten das Gerichtsurteil ausschließlich über Mail zusendet ? Dieses landet anscheinend im Spamordner
und der Mandant wartet auf die Zustellung durch die Post, aber es kommt nichts. Der Mandant erkundigt sich beim Anwalt und dieser meint, das Urteil hat er persönlich ausschließlich per Mail zugesendet.
Es existiert allerdings keine E-mail im Posteingang.
Anscheinend landete sie im Spamordner und dieser wird automatisch alle paar Wochen geleert.
Der Anwalt versendet daraufhin das wichtige Urteil per Post und da das Urteil für den Mandanten negativ
ausgefallen ist, will er natürlich Berufung dagegen einlegen. Nur man teilt ihm mit, dass die Frist bereits vorbei ist. Was kann der Mandant dann machen ?

Danke schon mal,

Tim

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Re: Kann Anwalt ohne Mandatsvereinbarung aktiv werden ?

Beitrag von alles2 » 01.04.2023, 10:12

Doch, es gibt diese Kontaktmöglichkeit. Es ist nur die Frage, ob man da überhaupt eine Rückmeldung bekommt. Bei allgemeinen Anfragen eher. Sonst hat man bei der Art der Kommunikation - wie so oft - das Problem, dass das Gericht nie wissen kann, wer sich hinter den Absender der Mail verbirgt. Das gilt auch für telefonische Anfragen. In beiden Fällen fehlen die handschriftlichen Signaturen, die oft Voraussetzung für das Nachgehen von Anträgen sind. Daher die Sache mit dem Fax oder eben per Post, teilweise auch Einwurfkasten bzw. die persönliche Abgabe bei der Einlaufstelle.
Sollte man ein Gericht elektronisch erreichen wollen, gäbe es genug Email-Adressen, die man erst kennen müsste. In erster Linie wäre es das Servicecenter. Dieses Wort findet sich neben der Bezeichnung des Landesgerichtes zumeist in der Mail-Adresse. Z.B. servicecenter.lg[Stadt]@justiz.gv.at. Das gilt auch für das Präsidium, den einzelnen Abteilungen (beispielsweise HV) oder einfach nur sowas wie lg[Stadt]@justiz.gv.at. Kennt man den vollständigen Namen des Richters, sonstige Mitarbeiter (Kanzleihilfe, Diplomrechtspfleger, ...) oder der Staatsanwaltschaft, könnte es (falls vorhanden) folgendermaßen aussehen: vorname.nachname@justiz.gv.at. Gerade bei der Richterschaft kommt es nicht besonders gut an, wenn man sie auf diese Weise zuspammt. Was anderes ist es, wenn sie sich zuerst über diese Kontaktform an wen wenden.

Je nach Vereinbarung kann ein Anwalt sämtliche Unterlagen dem Mandanten auch elektronisch zukommen lassen. Er kann es auch sonst veranlassen, wobei es in seinem Verantwortungsbereich liegt, dafür Sorge zu tragen, dass die (elektronische) Post tatsächlich angekommen ist. Sich darauf zu verlassen, dass dem so sein könnte, und dadurch eine entscheidende Prozesshandlung unbesprochen bleiben könnte, sollte im Falle eines Wiedereinsetzungsantrages nicht mal ein Versehen bloß minderen Grades des Verteidigers darstellen. Unabhängig von der Rechtsanwaltsordnung (RAO) könnte man den allgemeinen Sorgfaltsmaßstab nach § 1297 ABGB (angesichts der bei der Beurteilung des Grades der Sorgfaltswidrigkeit heranzuziehenden Maßfigur eines gewissenhaften und umsichtigen Rechtsanwaltes) als Grundlage dafür sehen, wenn es um die Frage der groben Fahrlässigkeit geht.
Aus dem Grund kommt eine anwaltliche Mail oft mit einer angeforderten Lesebestätigung daher oder es wird um unverzügliche Kontaktaufnahme ersucht. Bringt freilich alles nichts, wenn es im Spam landet. Doch für den Mail-Account ist hingegen der Nutzer verantwortlich, während der Absender einer Nachricht auch so weit mitdenken sollte, als diese um besagten Ordner landen könnte.

Nachdem Du als vermutlich rechtsunkundige Partei von einem Verteidiger rechtsfreundlich vertreten warst, kann ich keinen tauglichen Wiedereinsetzungsgrund erkennen. Du könntest die Umstände der Rechtsanwaltskammer melden, damit ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden könnte, wobei ergänzend auf die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB hingewiesen wäre. Vorher versuchen, mit dem Anwalt darüber zu reden, da bei einem entstandenen Schaden seine Berufshaftpflichtversicherung geltend gemacht werden könnte, was nur er melden kann.
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