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Verfasst: 13.03.2023, 07:34
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Nach der ersten Antwort dann das hier:Chuli hat geschrieben: ↑13.03.2023, 07:34Hallo.
Ich habe Ende Jänner 2023 die Jahresabrechnung 2021/2022 von Wien Energie für Heizen und Warmwasser erhalten. Ich bin erst im Dezember 2021 in meine Wohnung gezogen und soll von 13.12.2021 - 31.8.2022 (262! Tage) einen Heizungsverbrauch von 2,33 MWh gehabt haben. Da ich vorher noch nie einen Verbrauch von mehr als 1,5 MWh in 365! Tagen hatte, überprüfte ich den Wärmemengenzähler und schaltete alle Heizungen in der Wohnung ab. Der Wärmemengenzähler zählte in 12 Stunden 3 KWh, obwohl alle Heizungen abgedreht waren.
Daraufhin meldete ich dies natürlich sofort der Hausverwaltung, welche auch einen Installateur beauftrage die defekten Heizkörper zu reparieren. Der Installateur bestätigte dass zwei Heizkörper einen defekt hatten und "durchheizten". Leider bemerkte ich dies nicht da die Heizkörper nicht warm waren wenn ich nicht heizte.
Meine Frage ist jetzt: Da der hohe Heizungsverbrauch durch defekte Heizkörper zustande kam, und nicht dadurch dass ich tatsächlich so viel Wärme verbraucht habe, bleibe ich jetzt trotzdem auf der hohen Abrechnung sitzen? Vorallem weil der Abrechnungszeitraum bei Wien Energie ja von September bis August ist, habe ich nächstes Jahr eine noch höhere Nachzahlung als dieses Jahr. Da die Heizungen ja jetzt von September bis Februar (also bis zur Reparatur )aufgrund der defekten Heizkörper auch "durchgeheizt" haben.
Habe ich hier irgendeine Möglichkeit zumindest einen Teil zurück zu bekommen? Wenn, ja von wem und wie gehe ich am besten vor?
Vielen Dank
LG
An Deiner Stelle würde ich das - falls möglich - mit dem Installateur klären, durch dessen etwaiger Fehldiagnose die Hausverwaltung zu einem entsprechenden Schluss gekommen sein könnte. Interessant wäre die Frage, wohin die Energie gewandert ist, wenn Du nichts davon gemerkt haben sollst.
Jetzt verstehe ich! Deine letzte Frage hatte ich so ausgelegt, dass der Schaden von Dir (abgesehen von der Ablesung) unter gar keinen Umständen hätte festgestellt werden können. Nachdem von Dir ein anderweitiger Schaden ausgeschlossen wird, kann auch ich Dir wenig Hoffnung geben. Denn die gesetzliche Wartungspflicht trifft in den eigenen 4 Wänden der Mieter, sofern das Mietrechtsgesetz greift (§ 8 MRG). Sehr wohl kannst Du Dein Glück (mit denselben Argumenten wie hier) beim Vermieter versuchen, wobei er kein Entgegenkommen zeigen muss. Lag nämlich vorher keine Meldung vor, ist schwer eruierbar, welcher Verbrauch im Zusammenhang mit dem mangelhaften Heizungsventil steht bzw. seit wann der Defekt bestand.Chuli hat geschrieben: ↑13.03.2023, 14:25Naja dass der Thermostat defekt war wurde ja vom Installateur bestätigt... Wurde ja auch repariert.. und ich konnte ja sehen dass der Wärmemengenzähler weitergelaufen ist, obwohl alle Heizungen abgedreht waren. Das war bei ziemlich niedrigen Temperaturen Anfang Februar..und selbst hier wurde der defekte Heizkörper kaum warm. Würde wenn man nicht "danach sucht" nicht auffallen... Wie gesagt diese Abrechnung war von Dezember bis August... Ich denke im Frühling und Sommer ist heizen eher nicht notwendig bei uns
Mir scheint, als wüsstest Du nicht so recht über Deine Pflichten als Mieter Bescheid. Daher sei Dir das hier nahegelegt: