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Chuli
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Beitrag von Chuli » 13.03.2023, 07:34

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MG
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Re: Defekte Heizkörper - zu hohe Abrechnung

Beitrag von MG » 13.03.2023, 12:00

Wenn der/die "defekten" Heizkörper (ich nehme an, dass die Thermostate nicht geschlossen haben, also eigentlich diese defekt sind) tatsächlich Wärme "bezogen und abgegeben" haben, dann werden Sie wohl nicht umhin kommen, auch die für die "verwendete" Wärme anfallenden Kosten zu tragen.

Es handelt sich ja um keine Fehlmessung des Messgerätes.

Ob ein Heizkörper (trotz des Umstandes, dass der Thermostat abgedreht ist) warm wird oder nicht, hätte von Ihnen einfach festgestellt werden können.
RA Mag. Michael Gruner
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Chuli
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Re: Defekte Heizkörper - zu hohe Abrechnung

Beitrag von Chuli » 13.03.2023, 12:23

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alles2
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Re: Defekte Heizkörper - zu hohe Abrechnung

Beitrag von alles2 » 13.03.2023, 12:45

Damit jeder weiß, worum es hier ging! Es begann mit:
Chuli hat geschrieben:
13.03.2023, 07:34
Hallo.

Ich habe Ende Jänner 2023 die Jahresabrechnung 2021/2022 von Wien Energie für Heizen und Warmwasser erhalten. Ich bin erst im Dezember 2021 in meine Wohnung gezogen und soll von 13.12.2021 - 31.8.2022 (262! Tage) einen Heizungsverbrauch von 2,33 MWh gehabt haben. Da ich vorher noch nie einen Verbrauch von mehr als 1,5 MWh in 365! Tagen hatte, überprüfte ich den Wärmemengenzähler und schaltete alle Heizungen in der Wohnung ab. Der Wärmemengenzähler zählte in 12 Stunden 3 KWh, obwohl alle Heizungen abgedreht waren.

Daraufhin meldete ich dies natürlich sofort der Hausverwaltung, welche auch einen Installateur beauftrage die defekten Heizkörper zu reparieren. Der Installateur bestätigte dass zwei Heizkörper einen defekt hatten und "durchheizten". Leider bemerkte ich dies nicht da die Heizkörper nicht warm waren wenn ich nicht heizte.

Meine Frage ist jetzt: Da der hohe Heizungsverbrauch durch defekte Heizkörper zustande kam, und nicht dadurch dass ich tatsächlich so viel Wärme verbraucht habe, bleibe ich jetzt trotzdem auf der hohen Abrechnung sitzen? Vorallem weil der Abrechnungszeitraum bei Wien Energie ja von September bis August ist, habe ich nächstes Jahr eine noch höhere Nachzahlung als dieses Jahr. Da die Heizungen ja jetzt von September bis Februar (also bis zur Reparatur )aufgrund der defekten Heizkörper auch "durchgeheizt" haben.

Habe ich hier irgendeine Möglichkeit zumindest einen Teil zurück zu bekommen? Wenn, ja von wem und wie gehe ich am besten vor?

Vielen Dank
LG
Nach der ersten Antwort dann das hier:
Chuli hat geschrieben:
13.03.2023, 12:23
Wie hätte ich das denn feststellen können??
An Deiner Stelle würde ich das - falls möglich - mit dem Installateur klären, durch dessen etwaiger Fehldiagnose die Hausverwaltung zu einem entsprechenden Schluss gekommen sein könnte. Interessant wäre die Frage, wohin die Energie gewandert ist, wenn Du nichts davon gemerkt haben sollst.

Beim schnellen Überfliegen Deines Anliegens ist mir aufgefallen, das Du einen früheren Verbrauch-Referenzwert herangezogen hast. Da stellt sich mir die Frage, ob es sich um ein anderes Objekt handelte oder Du nur in eine andere Wohnung des Objektes gezogen bist. Derartige Vergleiche halte ich für schwierig, da es hinsichtlich des Energieintensität unterschiedlich Heizformen gibt.
Zuletzt geändert von alles2 am 13.03.2023, 23:05, insgesamt 4-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Chuli
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Re: Defekte Heizkörper - zu hohe Abrechnung

Beitrag von Chuli » 13.03.2023, 14:25

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alles2
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Re: Defekte Heizkörper - zu hohe Abrechnung

Beitrag von alles2 » 13.03.2023, 16:11

Chuli hat geschrieben:
13.03.2023, 14:25
Naja dass der Thermostat defekt war wurde ja vom Installateur bestätigt... Wurde ja auch repariert.. und ich konnte ja sehen dass der Wärmemengenzähler weitergelaufen ist, obwohl alle Heizungen abgedreht waren. Das war bei ziemlich niedrigen Temperaturen Anfang Februar..und selbst hier wurde der defekte Heizkörper kaum warm. Würde wenn man nicht "danach sucht" nicht auffallen... Wie gesagt diese Abrechnung war von Dezember bis August... Ich denke im Frühling und Sommer ist heizen eher nicht notwendig bei uns
Jetzt verstehe ich! Deine letzte Frage hatte ich so ausgelegt, dass der Schaden von Dir (abgesehen von der Ablesung) unter gar keinen Umständen hätte festgestellt werden können. Nachdem von Dir ein anderweitiger Schaden ausgeschlossen wird, kann auch ich Dir wenig Hoffnung geben. Denn die gesetzliche Wartungspflicht trifft in den eigenen 4 Wänden der Mieter, sofern das Mietrechtsgesetz greift (§ 8 MRG). Sehr wohl kannst Du Dein Glück (mit denselben Argumenten wie hier) beim Vermieter versuchen, wobei er kein Entgegenkommen zeigen muss. Lag nämlich vorher keine Meldung vor, ist schwer eruierbar, welcher Verbrauch im Zusammenhang mit dem mangelhaften Heizungsventil steht bzw. seit wann der Defekt bestand.
Zuletzt geändert von alles2 am 13.03.2023, 22:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Chuli
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Re: Defekte Heizkörper - zu hohe Abrechnung

Beitrag von Chuli » 13.03.2023, 17:24

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MG
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Re: Defekte Heizkörper - zu hohe Abrechnung

Beitrag von MG » 13.03.2023, 19:57

Wenn der Heizkörper warm wird bzw. bleibt, obwohl er (der Thermostat) auf Null steht, kann man durch einfaches Draufgreifen feststellen, das da irgendwas nicht stimmt. Wenn man jedoch den Heizkörper ungestört heizen lässt, dann wir man auch die Kosten dafür zahlen müssen.
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Re: Defekte Heizkörper - zu hohe Abrechnung

Beitrag von Chuli » 13.03.2023, 20:21

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alles2
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Re: Defekte Heizkörper - zu hohe Abrechnung

Beitrag von alles2 » 13.03.2023, 20:37

Chuli hat geschrieben:
13.03.2023, 20:21
Ich sagte bereits, dass es nicht warm wurde.
Mir scheint, als wüsstest Du nicht so recht über Deine Pflichten als Mieter Bescheid. Daher sei Dir das hier nahegelegt:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/miete/Heizthermen_in_Mietwohnungen.html

Du hättest jederzeit die Gelegenheit gehabt, die Sanitäreinrichtungen fachmännisch durchchecken zu lassen, wenn man sich selbst nicht zu helfen weiß. So ein Heizkörper kann leicht mal was haben. Oft klemmt das Ventil und kann durch sanftes Klopfen mit einem Hammer am Anschluss behoben werden. Bei manchen Reglern kann es vorkommen, dass diese nachgestellt werden müssen. Und sowieso wird oft auf die Entlüftung vergessen, weshalb man sich dann nicht über höhere Rechnungen wundern darf.

Im Endeffekt kann nicht beurteilt werden, wie der Schaden entstanden ist. Es kann die unsachgemäße Handhabung auch sein, wofür der Vermieter am aller wenigsten kann. Mir würde dann auch nicht einfallen, welche Versicherung (besonders in Deinem Fall) für die Folgekosten aufkommen würde. Wer sich nicht vorher informiert, braucht sich nachher nicht zu beschweren. Oder man könnte auch froh darüber sein, dass nicht mehr passiert ist. Bei Peinlich-Berührte oder Unverbesserliche kommen diese augenöffnenden Hinweise freilich nicht gut an!
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