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Fertigstellungsanzeige
Verfasst: 12.03.2023, 23:11
von Schizopremium
Wenn man ein Gewerk beauftrag und bezahlt hat, benötigt man zur Vorlage und Bescheinigung der Behörde, dass dies durch einen Unternehmen ausgeführt worden ist, eine sogenannte Fertigstellungsanzeige. Habe ich als Kunde und Auftraggeber das Recht auf die Aushändigung ?
Re: Fertigstellungsanzeige
Verfasst: 13.03.2023, 12:08
von MG
Ich kenne den Begriff "Fertigstellungsanzeige" nur aus dem Baubereich.
Daneben gibt es noch Fertigstellungsmeldungen (zB bei PV-Anlagen).
Es wäre abzuklären, ob die Abgabe der Fertigstellungsmeldung Teil des Auftrages war, oder aber zB aufgrund des allgemeinen Verständnisses zwingend Bestandteil eines bestimmten Auftrages wäre, auch dann wenn dies nicht gesondert vereinbart worden wäre.
Um welches Gewerk handelt es sich?
Re: Fertigstellungsanzeige
Verfasst: 13.03.2023, 13:22
von alles2
Falls ich mich recht entsinne, geht es hier um das Bundesland Kärnten. Dann wird mit einer Fertigstellungsanzeige die Bauvollendungsmeldung nach § 39 Abs.1 Kärntner Bauordnung (K-BO) gemeint sein. Dazu braucht es die Bauführerbescheinigung/-erklärung nach § 39 Abs.2 K-BO. Gibt es diese nicht, weil laut Einschätzung des Unternehmers die gesetzlichen Richtlinien nicht erfüllt sind oder es den Betrieb nicht mehr gibt (§ 39 Abs.3 K-BO), müsste der Bauherr dies mit der Baubehörde klären und hoffen, dass die Benützungsbewilligung nach dessen Endbeschau erteilt wird.