Eidesstattliche Erklärung

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Hobby-Jurist
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Eidesstattliche Erklärung

Beitrag von Hobby-Jurist » 02.03.2023, 02:05

Hallo 👋

Ich hab mal eine Frage. Die ZPO kennt eigentlich keine „eidesstattliche Erklärung“ ich finde auch in keinem Gesetz, eine genau Definition. Wenn also nun jemand bei einem Zivilprozess als Beilage eine eidesstattliche Erklärung abgibt (beilegt) ist die eigentlich auch nicht mehr wert, als eine Zeugenaussage unter Wahrheitspflicht.

Egal..
Meine Frage nun. Was ist wenn diese Erklärung falsch ist? Dann hat das doch auch strafrechtliche Konsequenzen. Und kommt derjenige da wieder locker raus mit „oh ja, da hab ich mich vertan. Ist auch schon länger her“ oder ist er haftbar, weil „dann hätten sie sich das genauer überlegen müssen mit ihrer eidesstattlichen Erklärung“ und was ist, wenn die „Falschaussage“ sich nur auf ein Detail wie zb. Das Datum bezieht, wo sich derjenige tatsächlich ohne böse Absicht, wem zu schaden, „vertan“ hat? Befreit das von einer Schuld ?

Wäre über Antworten mit Links zu Fundstellen sehr dankbar. Ich hab leider zu dem Thema GAR NICHTS gefunden.

Liebe Grüsse
Tom

———— Wer Recht teils radikal erlebt ist nicht gleich rechtradikal ——— 😂



alles2
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Re: Eidesstattliche Erklärung

Beitrag von alles2 » 02.03.2023, 02:52

Wie sowas abläuft, findet sich unter "Eidesablegung vor Gericht" (EidG):

https://www.jusline.at/gesetz/eidg/gesamt

Mit § 336 - 338, 376 - 377, 381 und 489 ZPO solltest vorerst versorgt sein. Bei einer falschen Parteiaussage kann einem § 288 StGB zum Verhängnis werden.
Zuletzt geändert von alles2 am 10.05.2023, 10:38, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hobby-Jurist
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Re: Eidesstattliche Erklärung

Beitrag von Hobby-Jurist » 03.03.2023, 01:49

Danke ! Das hilft bisschen, aber beantwortet nicht die Frage, wie schlimm es ist, wenn die Erklärung falsch ist, vor allem wenn es vielleicht unwissentlich passiert, wie "sich beim Datum geirrt zu haben"

alles2
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Re: Eidesstattliche Erklärung

Beitrag von alles2 » 03.03.2023, 09:41

Ich bin auch nicht dazu da, um auf alle Punkte im Sinne des Fragestellers einzugehen. Sondern so, wie ich es meine und wo ich mich einbringen kann. Habe Dir eine erste Orientierung gegeben, wo man die Infos beziehen kann. Schließlich kann nicht wissen, wie Du mit diesen Infos umgehst. Für die einen beantwortet es alles, für die anderen eben nicht. Wenn man den Hinweis mit dem StGB-Paragraphen nicht richtig deutet, muss es nicht an mir liegen. Nachdem Du nichts davon wissen wolltest, dass die ZPO dazu etwas enthält, wollte ich etwas Aufklärung betreiben. Man wird genauestens aufgeklärt, was eine falsche Behauptung nach sich ziehen kann, weshalb man sich spätestens nach der Formel iSd § 1 EidG sehr genau überlegt, was man von sich gibt. Also mir ist kein Fall bekannt, wonach wer bestraft wurde, weil er etwas wider besseres Wissen von sich gegeben hat, wovon er tief und fest überzeugt war. Bedenklich wird es nur, wenn seitens der Justiz der Nachweis erbracht werden kann, dass man es mit der Wahrheit nicht so genau genommen und dies bewusst zum Schutze von irgendwen erfolgte. Irren ist menschlich, was jedem klar ist. Das gilt ebenso für die Vergesslichkeit. Nur viele machen dabei den Fehler, dass sie dabei irgendwas daherreden, während sie mit Nichts-Sagen besser aufgehoben wären.
Zuletzt geändert von alles2 am 05.03.2023, 22:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Hank
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Re: Eidesstattliche Erklärung

Beitrag von Hank » 05.03.2023, 21:10

...man muss sich schon vorher genau überlegen, was man gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. dann vor Gericht sagt, und nachdem der Beschuldigte meistens nicht weiß, was die schon alles herausgefunden haben, reichen bereits kleine Unschärfen oder Irrtümer in einer Aussage, sodass man Ihnen gar nichts mehr glaubt...

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Amicus
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Re: Eidesstattliche Erklärung

Beitrag von Amicus » 09.05.2023, 10:27

In Österreich gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung im Zivilprozess, die in § 288 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt ist. Eine eidesstattliche Erklärung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person unter Eid die Richtigkeit der gemachten Angaben versichert.

Wenn jemand in einer eidesstattlichen Erklärung falsche Angaben macht, kann dies zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben. Im Zivilrecht kann dies zur Folge haben, dass derjenige, der die falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben hat, seine Glaubwürdigkeit verliert und im schlimmsten Fall als unglaubwürdig eingestuft wird. Dadurch kann es sein, dass er den Prozess verliert oder dass das Gericht seinen Aussagen weniger Gewicht beimisst.

Im Strafrecht kann die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung als falsche Beweisaussage oder Meineid geahndet werden. Eine falsche Beweisaussage wird in Österreich mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet (§ 288 Abs. 3 ZPO). Meineid wird in Österreich mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet (§ 288 Abs. 1 ZPO).

Es spielt dabei keine Rolle, ob sich die falsche Aussage nur auf ein Detail bezieht. Auch eine unwesentliche falsche Aussage kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Allerdings muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Täter vorsätzlich gehandelt hat oder ob es sich um eine Verwechslung oder ein Missverständnis gehandelt hat. Bei Fahrlässigkeit oder Irrtum kann die Strafe unter Umständen milder ausfallen.

Hier noch einige Fundstellen:

§ 288 ZPO:
https://www.jusline.at/gesetz/zpo/paragraf/288
Falschaussage
(§ 288 Abs. 3 ZPO): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_33/BGBLA_2013_I_33.html
Meineid
(§ 288 Abs. 1 ZPO): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_I_25/BGBLA_2008_I_25.html

alles2
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Re: Eidesstattliche Erklärung

Beitrag von alles2 » 10.05.2023, 20:59

Ein rätselhafter Beitrag (von chatGPT?), bei dem die Fundstellen keinen Sinn ergeben und an Stellen von ZPO nur StGB gemeint sein kann. Die erste Antwort dürfte hierbei missachtet worden sein.
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Re: Eidesstattliche Erklärung

Beitrag von MG » 11.05.2023, 21:17

In nicht allzuferner Zukunft wird man sich wohl Maßnahmen überlegen müssen, mit denen sicher gestellt wird, dass Beiträge "aus menschlicher Hand" von solchen aus reiner KI unterschieden werden können.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Eidesstattliche Erklärung

Beitrag von alles2 » 12.05.2023, 12:25

Sehr schön ausformuliert...meine volle Zustimmung :!:
Und für den Fall, dass tatsächlich künstliche Intelligenz eingeschaltet wurde, sollte man bei Chatbots - so wie bei der Nutzung einer Suchmaschine - nicht die eigene menschliche Intelligenz ausschalten.
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