Seite 1 von 1

Gebühren für Zahlung per Überweisung

Verfasst: 01.03.2023, 15:12
von denov
Hallo zusammen!

Wie ich heute erfahren habe, verlangt unser Steuerberater einen Aufschlag von 10% wenn wir ihm kein SEPA-Mandat erteilen sondern die Rechnung ganz klassisch manuell überweisen ("Verwaltungskosten"). Ist das erlaubt?

In Deutschland wäre das lt. § 270a verboten, nur bringt mir dieses deutsche Gesetz in Österreich nichts. Haben wir in Österreich ein ähnliches Gesetz oder ist dieser (übertrieben hohe) Aufschlag eben erlaubt?
Leider konnte ich selbst nichts finden.

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG
denov

Re: Gebühren für Zahlung per Überweisung

Verfasst: 14.03.2023, 04:03
von taylorgodiva
Österreichs oberster Steuersatz von 50 % gilt ab einem Einkommen von 80.000 US-Dollar. Sicherheitssteuern reichen von 17–18 %, ohne Steuern auf Sondereinnahmen wie Urlaubsgeld von 6 %, Grundsteuer von 0,5–1 % des Eigenheimwerts pro Jahr, ganz zu schweigen von der um 25 % erhöhten Grundwertsteuer.

Re: Gebühren für Zahlung per Überweisung

Verfasst: 14.03.2023, 10:51
von MG
Es steht Ihnen frei, sich eines anderen Steuerberaters zu bedienen.

Re: Gebühren für Zahlung per Überweisung

Verfasst: 10.05.2023, 10:32
von alles2
In der Tat haben Steuerberater sowas wie Narrenfreiheit, weil es - im Gegensatz zu den Rechtsanwälten - keine Kontrollinstanz gibt. Daher wird oft geschaltet und gewaltet, wie man will. Tritt man an die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) heran, bekommt man entweder nichts zu lesen oder man denkt sich "Das hätte ich mir sparen können", weil dann irgendwann, wenn überhaupt, von der Juristin Dr. Helmreich via helmreich@ksw.or.at standardmäßig sowas kommt wie:
Wir bedauern, dass es zu Unzufriedenheiten bei der Zusammenarbeit mit Ihrer steuerlichen Vertretung gekommen ist. Bitte sehen Sie als erste Orientierungshilfe unser Dokument „Häufig gestellte Fragen“ durch, welches auf unserer Homepage ksw.or.at unter „Services“/“FAQ-Liste für Klient:innen“ zur Verfügung steht. Wir hoffen, dass sich darunter die passende Antwort auf Ihre Frage findet oder Sie eine Anregung für einen nächsten Schritt zu einer zufriedenstellenden Lösung entnehmen können.
Die Mandantschaft wird auf das Berufsrecht verwiesen, welche die Allgemeinen Auftragsbedingungen 2018 (AAB 2018) zusammenfasst, zumal die Honorierung keiner gesetzlichen Bestimmungen unterliegt:

https://www.ksw.or.at/PortalData/1/Resources/services/faq/FAQ_Berufsrecht_28072022.pdf

In Bezug auf Deine Frage folgt daraus, dass man klagen kann, wenn man sich sonst nicht einig wird.