Fahrlässige Körperverletzung - Schadensgutmachung

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oxeyescallops
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Re: Fahrlässige Körperverletzung - Schadensgutmachung

Beitrag von oxeyescallops » 28.11.2023, 08:53

superrobe hat geschrieben:
14.11.2023, 03:16
Rechtsgrundsätze im Zusammenhang mit unbeabsichtigten verletzungsverursachenden Handlungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr. § 229 des Strafgesetzbuches (StGB). Nach Ansicht der Justiz reicht das Versicherungsgutachten auch aus, um „ernsthafte Bemühungen“ um Schadensbeseitigung nachzuweisen, also mildernde Umstände im Falle einer Verurteilung oder zum Zwecke der Ablenkung etc. vorliegen. Sie müssen nicht bezahlen. alles aus eigener Initiative oder Schuldeingeständnis.
danke für die Antwort



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