RA-Honorar
Verfasst: 12.12.2002, 22:32
Betrifft:Wohnungskauf, Bauträgervertragserrichtung durch Rechtsanwalt.
Vorabinformation (schriftlich) des Bauträgers: Rechtsanwaltskosten betragen 2% + MwSt. Daraufhin erfolgt
Vorvertragsunterschrift.
Danach kommt Vertragsentwurf vom Rechtsanwalt mit der Angabe der Honorarforderung: 2,5 % + MwSt.
Darf er das? Wenn der Bauträger, der den Rechtsanwalt mit der Vertragserrichtung beauftragt, mir gegenüber schriftlich von 2% spricht, darf der Rechtsanwalt mehr als das verlangen?
Kann mir jemand Auskunft/Rat geben?
Vorabinformation (schriftlich) des Bauträgers: Rechtsanwaltskosten betragen 2% + MwSt. Daraufhin erfolgt
Vorvertragsunterschrift.
Danach kommt Vertragsentwurf vom Rechtsanwalt mit der Angabe der Honorarforderung: 2,5 % + MwSt.
Darf er das? Wenn der Bauträger, der den Rechtsanwalt mit der Vertragserrichtung beauftragt, mir gegenüber schriftlich von 2% spricht, darf der Rechtsanwalt mehr als das verlangen?
Kann mir jemand Auskunft/Rat geben?