Betrifft:Wohnungskauf, Bauträgervertragserrichtung durch Rechtsanwalt.
Vorabinformation (schriftlich) des Bauträgers: Rechtsanwaltskosten betragen 2% + MwSt. Daraufhin erfolgt
Vorvertragsunterschrift.
Danach kommt Vertragsentwurf vom Rechtsanwalt mit der Angabe der Honorarforderung: 2,5 % + MwSt.
Darf er das? Wenn der Bauträger, der den Rechtsanwalt mit der Vertragserrichtung beauftragt, mir gegenüber schriftlich von 2% spricht, darf der Rechtsanwalt mehr als das verlangen?
Kann mir jemand Auskunft/Rat geben?
RA-Honorar
RE: RA-Honorar
ihr vertragspartner ist die gesellschaft. nach ihrer darstellung spricht einiges dafür, dass sich diese mit den anwaltlichen mehrforderungen auseinandersetzen muß, nicht sie. es kommt aber auf die vereinbarungen und die gründe für die abweichung an. lassen sie sich daher von der arbeiterkammer oder dem verein für konsumenteninformation unter mitnahme der verträge beraten.
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