Unterschrift unter Arbeitsbericht bzw. Kopie davon
Verfasst: 25.02.2023, 17:44
Guten Tag!
Meine Hausverwaltung hat eine Firma (wo ich annehme, dass diese Firma für unseren kompletten Wohnkomplex nun eine Art Service/Reparatur-Vereinbarung hat) beauftragt meinen kaputten Fensterriegel zu reparieren. Die Kosten übernimmt - wie immer - unsere Hausverwaltung.
Wie gewohnt bei solchen Angelegenheiten wurde ich nach der Reparatur von dem Herrn gebeten, den Arbeitsbericht zu unterschreiben. Danach wollte ich, wie gewohnt (und noch nie von bei anderen Stellen/Angelegenheiten verweigert) eine digitale Kopie (Foto) von dem, was ich grade unterschrieben habe, machen.
Das wurde mir verweigert mit der Begründung: auf diesem Schreiben sind Firmen-ID-Nummern oben, was unter Datenschutz fällt. Und der Arbeiter wurde von seiner Firma angewiesen, dass die Mieter sich keine Kopien von den unterschriebenen Arbeitsblättern machen dürfen.
Ich habe dann den Vorschlag gemacht, diese ID-Nr. abzudecken. Nach einigem hin und her (auch Erwähnung, dass ich das mit meiner Hausverwaltung abklären werde, weil ich so ein Vorgehen etwas sonderbar finde) durfte ich ein Foto mit abgedeckter ID-nr. machen und der Herr war nun weitaus freundlicher als ein paar Minuten vorher, fragte auch noch, ob sie nicht die anderen Fenster ansehen sollen, falls noch was zum machen wäre....(das habe ich höflichst abgelehnt).
meine FRAGE nun: wo finde ich eine rechtliche Regelung, dass man von einem unterschriebenen Schriftstück für sich eine Kopie machen darf (....oder fällt das sowieso in "Akteneinsicht"...). Ich kopiere mir (digital) generell wenn ich was unterschreiben und hatte noch nie Probleme damit.
leider habe ich dazu nur auf einer deutschen Seite einen Fall dazu gefunden:
https://www.promietrecht.de/Mangel/Mangelbeseitigung/fachgerechte-Beseitigung/Unterschrift-unter-Arbeitsbericht-Vermieter-hat-Handwerker-beauftragt-E3015.htm
vielen Dank für Eure Zeit und Mühe, mit freundlichen Grüßen, Adler
Meine Hausverwaltung hat eine Firma (wo ich annehme, dass diese Firma für unseren kompletten Wohnkomplex nun eine Art Service/Reparatur-Vereinbarung hat) beauftragt meinen kaputten Fensterriegel zu reparieren. Die Kosten übernimmt - wie immer - unsere Hausverwaltung.
Wie gewohnt bei solchen Angelegenheiten wurde ich nach der Reparatur von dem Herrn gebeten, den Arbeitsbericht zu unterschreiben. Danach wollte ich, wie gewohnt (und noch nie von bei anderen Stellen/Angelegenheiten verweigert) eine digitale Kopie (Foto) von dem, was ich grade unterschrieben habe, machen.
Das wurde mir verweigert mit der Begründung: auf diesem Schreiben sind Firmen-ID-Nummern oben, was unter Datenschutz fällt. Und der Arbeiter wurde von seiner Firma angewiesen, dass die Mieter sich keine Kopien von den unterschriebenen Arbeitsblättern machen dürfen.
Ich habe dann den Vorschlag gemacht, diese ID-Nr. abzudecken. Nach einigem hin und her (auch Erwähnung, dass ich das mit meiner Hausverwaltung abklären werde, weil ich so ein Vorgehen etwas sonderbar finde) durfte ich ein Foto mit abgedeckter ID-nr. machen und der Herr war nun weitaus freundlicher als ein paar Minuten vorher, fragte auch noch, ob sie nicht die anderen Fenster ansehen sollen, falls noch was zum machen wäre....(das habe ich höflichst abgelehnt).
meine FRAGE nun: wo finde ich eine rechtliche Regelung, dass man von einem unterschriebenen Schriftstück für sich eine Kopie machen darf (....oder fällt das sowieso in "Akteneinsicht"...). Ich kopiere mir (digital) generell wenn ich was unterschreiben und hatte noch nie Probleme damit.
leider habe ich dazu nur auf einer deutschen Seite einen Fall dazu gefunden:
https://www.promietrecht.de/Mangel/Mangelbeseitigung/fachgerechte-Beseitigung/Unterschrift-unter-Arbeitsbericht-Vermieter-hat-Handwerker-beauftragt-E3015.htm
vielen Dank für Eure Zeit und Mühe, mit freundlichen Grüßen, Adler