Unterschrift unter Arbeitsbericht bzw. Kopie davon

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Adler2
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Unterschrift unter Arbeitsbericht bzw. Kopie davon

Beitrag von Adler2 » 25.02.2023, 17:44

Guten Tag!

Meine Hausverwaltung hat eine Firma (wo ich annehme, dass diese Firma für unseren kompletten Wohnkomplex nun eine Art Service/Reparatur-Vereinbarung hat) beauftragt meinen kaputten Fensterriegel zu reparieren. Die Kosten übernimmt - wie immer - unsere Hausverwaltung.
Wie gewohnt bei solchen Angelegenheiten wurde ich nach der Reparatur von dem Herrn gebeten, den Arbeitsbericht zu unterschreiben. Danach wollte ich, wie gewohnt (und noch nie von bei anderen Stellen/Angelegenheiten verweigert) eine digitale Kopie (Foto) von dem, was ich grade unterschrieben habe, machen.
Das wurde mir verweigert mit der Begründung: auf diesem Schreiben sind Firmen-ID-Nummern oben, was unter Datenschutz fällt. Und der Arbeiter wurde von seiner Firma angewiesen, dass die Mieter sich keine Kopien von den unterschriebenen Arbeitsblättern machen dürfen.
Ich habe dann den Vorschlag gemacht, diese ID-Nr. abzudecken. Nach einigem hin und her (auch Erwähnung, dass ich das mit meiner Hausverwaltung abklären werde, weil ich so ein Vorgehen etwas sonderbar finde) durfte ich ein Foto mit abgedeckter ID-nr. machen und der Herr war nun weitaus freundlicher als ein paar Minuten vorher, fragte auch noch, ob sie nicht die anderen Fenster ansehen sollen, falls noch was zum machen wäre....(das habe ich höflichst abgelehnt).

meine FRAGE nun: wo finde ich eine rechtliche Regelung, dass man von einem unterschriebenen Schriftstück für sich eine Kopie machen darf (....oder fällt das sowieso in "Akteneinsicht"...). Ich kopiere mir (digital) generell wenn ich was unterschreiben und hatte noch nie Probleme damit.

leider habe ich dazu nur auf einer deutschen Seite einen Fall dazu gefunden:
https://www.promietrecht.de/Mangel/Mangelbeseitigung/fachgerechte-Beseitigung/Unterschrift-unter-Arbeitsbericht-Vermieter-hat-Handwerker-beauftragt-E3015.htm

vielen Dank für Eure Zeit und Mühe, mit freundlichen Grüßen, Adler



alles2
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Re: Unterschrift unter Arbeitsbericht bzw. Kopie davon

Beitrag von alles2 » 27.02.2023, 12:47

Das mit dem Datenschutz ist völliger Topfen, weil sonst dürfte die Angabe von Firmenbuch (falls vorhanden) und UID-Nummer im Homepage-Impressum eines Dienstleisters trotz allgemeiner Informationspflicht (laut ECG) auch nicht zulässig sein. Es muss einen anderen Grund für die Verweigerung geben, dass Du Deinen guten Sitten und Gepflogenheiten nicht nachkommen konntest, und den wir nicht kennen, sofern vom Arbeiter nicht etwas falsch verstanden worden sein dürfte. Liegt Dir was an einem ungeschwärzten Exemplar, könntest Du dem Unternehmen gegenüber darauf bestehen, indem das Unternehmen nachweislich schriftlich aufgefordert wird, die Unterlagen binnen angemessener Frist von beispielsweise 10 Tagen zu übermitteln und bei ergebnislosem Verstreichen eine Herausgabeklage eingebracht werden könnte.
Zuletzt geändert von alles2 am 19.03.2023, 10:59, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
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Re: Unterschrift unter Arbeitsbericht bzw. Kopie davon

Beitrag von Hank » 27.02.2023, 23:50

...Information - Transparenz - Zustimmung sind die wesentlichen Grundsätze der DSGVO - es kommt also immer auf die (gute) Begründung an...

Adler2
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Re: Unterschrift unter Arbeitsbericht bzw. Kopie davon

Beitrag von Adler2 » 28.02.2023, 16:15

alles2 hat geschrieben:
27.02.2023, 12:47
Das mit dem Datenschutz ist völliger Topfen, weil sonst dürfte die Angabe von Firmenbuch (falls vorhanden) und UID-Nummer im Homepage-Impressum eines Dienstleisters trotz allgemeiner Informationspflicht (laut ECG) auch nicht zulässig sein. Es muss einen anderen Grund für die Verweigerung geben, dass Du Deinen guten Sitten und Gepflogenheiten nicht nachkommen konntest, und den wir nicht kennen, sofern vom Arbeiter nicht etwas falsch verstanden worden sein dürfte. Liegt Dir was an einem ungeschwärzten Exemplar, könntest Du dem Unternehmen gegenüber (unter Androhung zivilrechtlicher Schritte) darauf bestehen.
Ich könnte mir schon einen Grund vorstellen (den ich hier aber nicht schreibe; es war ein mit Spalten vorgedruckes Formular). Dass diese Nummern datengeschützt sein sollen widerspricht sich ja auch insofern, dass ich als Unterzeichner mir das von mir Unterzeichnete vorher auch durchlese(n kann. Also, ICH mach das auch immer, was meist Verwunderung und Insisteren, dass ich doch "hier" nur unterschreiben brauche, hervor ruft). Wenn ich ein geniales (Zahlen)Gedächtnis hätte, dann könnte ich mir diese datengeschützten Nummer auch gemerkt haben.....

Was mir nun wirklich helfen würde - und weswegen ich Euch hier um Hilfe gebeten habe - ist:
wo finde ich die rechtliche Grundlage für: Recht auf (digitale/Foto) Kopie machen von unterschriebenen Schriftstücken (die eben keine "Verträge" sind.)
Oder ist das "rechtliche Grauzone...."

noch mals Dank im Vorraus, Adler

alles2
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Re: Unterschrift unter Arbeitsbericht bzw. Kopie davon

Beitrag von alles2 » 28.02.2023, 16:44

Meine Vorgehensweise kennst Du mittlerweile, wobei ich nie die gesetzliche Grundlage dafür nenne. Würde sich das ändern, geht das Recht auf Datenkopie aus Art.15 Abs.3 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) hervor. Die Einschränkung nach Art.15 Abs.4 DSGVO sei auf Grund des Auskunftsrechts nach Art.15 Abs.1 DSGVO nicht zulässig.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Adler2
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Re: Unterschrift unter Arbeitsbericht bzw. Kopie davon

Beitrag von Adler2 » 28.02.2023, 18:43

alles2 hat geschrieben:
28.02.2023, 16:44
Meine Vorgehensweise kennst Du mittlerweile, wobei ich nie die gesetzliche Grundlage dafür nenne. Würde sich das ändern, geht das Recht auf Datenkopie aus Art.15 Abs.3 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) hervor. Die Einschränkung nach Art.15 Abs.4 DSGVO sei auf Grund des Auskunftsrechts nach Art.15 Abs.1 DSGVO nicht zulässig.
Vielen Dank! Die 3 Abs. vom Art. 15 DSGVO haben meine Frage nun perfekt beantwortet.

Danke für Deine/Eure Zeit!!!

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