Wie ist diese Anschlusspflicht zu verstehen? Der Endverbraucher bedeutet ja nicht gleich Haushalt.
Besteht also die Möglichkeit wenn mehrere Personen eine Liegenschaft bewohnen, wenn auch in unterschiedlichen Haushalten, nur einen Zähler zu benutzen (wegen Zählermiete etc.)?
Endverbraucher iSd §38
Re: Endverbraucher iSd § 38 Oö. ElWOG 2006
Für den Netzbetreiber ist das der Netzkunde, der einen aufrechten Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt hat. Daher ist die Aufregung bei der Stromkostenbremse bzw. beim Stromkostenzuschuss, der nur je Zählpunkt gewährt wird, groß gewesen. Der Energieversorger kann nicht wissen, ob mehrere Haushalte über einen gemeinsamen Zählpunkt verfügen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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