Nutzwerte ändern... wer muss bezahlen?
Verfasst: 22.02.2023, 15:49
Hallo,
wir haben in einem Wohnhaus mit meheren Miteigentümern, genau diesen Fall:
„Steht endgültig die Nichterrichtung eines ursprünglich geplanten und in die Wohnungseigentumsbegründung einbezogenes Objekts fest, ist das dessen Untergang gleichzuhalten, was wiederum das Erlöschen des Wohnungseigentums nach sich zieht (§ 35 WEG) und in weiterer Folge die Neufestsetzung der Nutzwerte erzwingt.“ (5 Ob 12/10s, 5 Ob 164/12x).
Parkplatz hat nie existiert, Nutzwertliste und Grundbuch waren seit 25 Jahren falsch.
Nun die Frage: Wer muss die Neufestsetzung der Nutzwerte bezahlen?
Grüße, Franz
wir haben in einem Wohnhaus mit meheren Miteigentümern, genau diesen Fall:
„Steht endgültig die Nichterrichtung eines ursprünglich geplanten und in die Wohnungseigentumsbegründung einbezogenes Objekts fest, ist das dessen Untergang gleichzuhalten, was wiederum das Erlöschen des Wohnungseigentums nach sich zieht (§ 35 WEG) und in weiterer Folge die Neufestsetzung der Nutzwerte erzwingt.“ (5 Ob 12/10s, 5 Ob 164/12x).
Parkplatz hat nie existiert, Nutzwertliste und Grundbuch waren seit 25 Jahren falsch.
Nun die Frage: Wer muss die Neufestsetzung der Nutzwerte bezahlen?
Grüße, Franz