Hallo,
wir haben in einem Wohnhaus mit meheren Miteigentümern, genau diesen Fall:
„Steht endgültig die Nichterrichtung eines ursprünglich geplanten und in die Wohnungseigentumsbegründung einbezogenes Objekts fest, ist das dessen Untergang gleichzuhalten, was wiederum das Erlöschen des Wohnungseigentums nach sich zieht (§ 35 WEG) und in weiterer Folge die Neufestsetzung der Nutzwerte erzwingt.“ (5 Ob 12/10s, 5 Ob 164/12x).
Parkplatz hat nie existiert, Nutzwertliste und Grundbuch waren seit 25 Jahren falsch.
Nun die Frage: Wer muss die Neufestsetzung der Nutzwerte bezahlen?
Grüße, Franz
Nutzwerte ändern... wer muss bezahlen?
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Re: Nutzwerte ändern... wer muss bezahlen?
Solange niemand den "Untergang" des WE aufgreift, dies also in einem Verfahren etc. geltend macht, ändert sich nichts am aktuellen (grundebücherlichen) Zustand.
Eine Änderung könnte entweder durch einvernehmliches Vorgehen aller Eigentümer oder, wenn dieses nicht erreichbar wäre, durch entsprechende gerichtliche Anträge eines bzw. einzelner Miteigentümer erfolgen.
Im ersten Fall wird man sich, um das einvernehmliche Vorgehen durchführen zu können, auch über die Kostentragung einigen müssen, im zweiteren Fall werden die Kosten von jenen zu tragen sein, die das Verfahren verlieren.
Ansprüche gegenüber dem damaligen WE-Organisator, oder Nutzwertgutachter etc. erscheinen mir wegen der langen Zeitspanne, in der die unrichtige Nutzwertfestsetzung bekannt war, als aussichtslos.
Eine Änderung könnte entweder durch einvernehmliches Vorgehen aller Eigentümer oder, wenn dieses nicht erreichbar wäre, durch entsprechende gerichtliche Anträge eines bzw. einzelner Miteigentümer erfolgen.
Im ersten Fall wird man sich, um das einvernehmliche Vorgehen durchführen zu können, auch über die Kostentragung einigen müssen, im zweiteren Fall werden die Kosten von jenen zu tragen sein, die das Verfahren verlieren.
Ansprüche gegenüber dem damaligen WE-Organisator, oder Nutzwertgutachter etc. erscheinen mir wegen der langen Zeitspanne, in der die unrichtige Nutzwertfestsetzung bekannt war, als aussichtslos.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Nutzwerte ändern... wer muss bezahlen?
vielen Dank für die Hilfe.
Grüße, Franz
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